KabinettNur noch neun Gerichte in Bayern entscheiden über Abschiebehaft

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Die Verfahren über die Abschiebehaft von Asylbewerbern werden künftig an nur noch neun Gerichten im Freistaat verhandelt.
Die Verfahren über die Abschiebehaft von Asylbewerbern werden künftig an nur noch neun Gerichten im Freistaat verhandelt. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Per Abschiebehaft kann ein Abtauchen von abgelehnten Asylbewerbern verhindert werden. Die dazugehörigen Verfahren sind aber schwierig, weshalb es nun im Freistaat eine neue Zuständigkeit gibt.

In Bayern werden Verfahren über die Verhängung einer Abschiebehaft künftig nur noch an neun der 73 Amtsgerichte verhandelt. Das hat der Ministerrat beschlossen. „Das Staatsministerium der Justiz will die Gerichtszuständigkeit bündeln. Dies vereinfacht die Abstimmung mit den zuständigen Stellen der Landes- und Bundespolizei sowie der Ausländerbehörden und dient zugleich dazu, Abschiebungen zu erleichtern und die Verfahren zu beschleunigen“, sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München.

Künftig sind demnach nur noch die Amtsgerichte Hof, Passau, Kempten, Ingolstadt, Erding, Rosenheim, Laufen, Weiden und Cham zuständig. Umgesetzt werden soll die Bündelung im Bereich der Oberlandesgerichts-Bezirke Bamberg und Nürnberg zum 1. Juni und im Oberlandesgerichts-Bezirk München zum 1. September.

„Wir müssen alles dafür tun, die Durchsetzung der Ausreisepflicht schnell und effektiv zu gestalten“, betonte Eisenreich. Dazu leiste auch die Justiz mit der Bündelung der Gerichtszuständigkeit einen Beitrag. „Die bayerischen Amtsgerichte hatten allein im vergangenen Jahr 3821 Verfahren in Freiheitsentziehungen nach dem Aufenthaltsgesetz zu bewältigen.“ 2023 waren es 4539 Verfahren, 2022 gar 5280.

Bisher waren im Freistaat alle 73 Amtsgerichte für die sogenanntenFreiheitsentziehungsverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz zuständig. Wann immer es um die Verhängung von Abschiebungshaft, Ausreisegewahrsam oder Zurückweisungs- und Zurückschiebungshaft geht, ist eine richterliche Entscheidung notwendig. „Das Problem ist, es handelt sich da schon um eine komplexe Materie, insbesondere wegen der aufenthaltsrechtlichen Aspekte“, betonte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Zudem fehle es bei derartigen Verfahren vielfach an Planbarkeit und sie seien immer eilbedürftig.

In den meisten Amtsgerichten habe es, so Herrmann weiter, nur wenige derartige Verfahren gegeben, sodass dort wegen fehlender Routine keine Spezialisierung bei dem Thema möglich gewesen sei. Für die dortigen Richter bedeute dies auch immer einen sehr hohen Sonderaufwand: „Es gibt an 42 von den bisher 73 Gerichten nur zehn oder weniger Verfahren pro Jahr.“

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