Genditzki-Prozess:Die tote Zeugin und das Geheimnis der schmutzigen Wäsche

Genditzki-Prozess: Manfred Genditzki wurde wegen des Mordes an Lieselotte Kortüm zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Wiederaufnahmeverfahren will der ehemalige Hausmeister seine Unschuld beweisen.

Manfred Genditzki wurde wegen des Mordes an Lieselotte Kortüm zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Wiederaufnahmeverfahren will der ehemalige Hausmeister seine Unschuld beweisen.

(Foto: Matthias Balk/dpa)

Im Verfahren um den sogenannten Badewannenmord könnten die Worte einer Verstorbenen Manfred Genditzki weiter entlasten. Es geht um eine spezielle Marotte des vermeintlichen Mordopfers.

Von Hans Holzhaider

Irgendwann Anfang des Jahres 2019 hatte Christiane E., damals 58 Jahre alt, ein Dé­jà-vu: Im Wartezimmer ihres Arztes sah sie eine Frau, die verblüffend ihrer langjährigen Freundin Lieselotte Kortüm ähnelte. Sie hatte sie vor Jahren aus den Augen verloren. Aber die konnte es nicht sein, denn Frau Kortüm wäre jetzt über hundert Jahre alt. Zu Hause googelte sie den Namen und entdeckte bestürzt, dass Lieselotte Kortüm ermordet worden sei - ertränkt in ihrer Badewanne von dem Hausmeister Manfred Genditzki, der deswegen zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusBadewannen-Prozess
:Alles auf Start

Manfred Genditzki saß mehr als 13 Jahre im Gefängnis - unschuldig, wie er immer betont hat. Auch ein Gericht sah zuletzt keinen dringenden Tatverdacht mehr und ließ ihn frei. Jetzt beginnt der Prozess ganz von vorn.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: