Einigung mit dem FreistaatJustizopfer Manfred Genditzki bekommt 1,3 Millionen Euro Entschädigung

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Manfred Genditzki nach seinem Freispruch im sogenannten Badewannen-Mord im Jahr 2023.
Manfred Genditzki nach seinem Freispruch im sogenannten Badewannen-Mord im Jahr 2023. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
  • Manfred Genditzki erhält vom Freistaat Bayern 1,31 Millionen Euro Entschädigung für 13 Jahre unschuldige Haft wegen eines vermeintlichen Mordes.
  • Der ehemalige Hausmeister war 2010 zu lebenslanger Haft verurteilt worden und wurde 2023 nach 4916 Tagen freigesprochen.
  • Bayern setzt sich für höhere Entschädigungen und Abschaffung der Forderung nach Haftkostenbeteiligung bei Justizopfern ein.
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13 Jahre saß der frühere Hausmeister unschuldig im Gefängnis. Dafür forderte er Geld, umgekehrt sollte er für „Kost und Logis“ bezahlen. Nun hat er sich mit dem Freistaat geeinigt.

Von Katja Auer

Manfred Genditzki bekommt von Freistaat Bayern 1,31 Millionen Euro Entschädigung für 13 Jahre, die er unschuldig im Gefängnis verbracht hatte. Es habe eine Einigung auf einen Gesamtvergleich „über alle Ansprüche aus seiner Verurteilung, seiner Haft und aus dem Wiederaufnahmeverfahren“ gegeben, wie das Justizministerium am Mittwoch mitteilte. Damit ist der Fall Genditzki endgültig abgeschlossen. Die Justiz jedoch will Lehren daraus ziehen.

Der ehemalige Hausmeister Genditzki aus Rottach-Egern war vom Landgericht München II wegen Mordes an einer alten Dame zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. 13 Jahre saß er in Haft, allerdings war der vermeintliche Mord vermutlich ein Unfall. 2022 kam Genditzki frei, 2023 wurde er vom Landgericht München I freigesprochen – nach 4916 Tagen in Haft.

Danach begann ein Streit mit dem Freistaat um eine angemessene Entschädigung. Dem Gesetz nach steht Justizopfern eine bestimmte Summe für jeden Tag zu, den sie unschuldig hinter Gittern verbringen mussten. Früher lag dieser Satz bei 25 Euro, 2020 wurde er erhöht auf 75 Euro. Das macht bei einer Haftdauer von 4916 Tagen eine Summe von insgesamt 368 700 Euro. Dieses Geld wurde Genditzki nach seiner Entlassung als sogenannte „immaterielle“ Entschädigung überwiesen, quasi als Schmerzensgeld. Das hatte die Generalstaatsanwaltschaft München bestätigt.

Das erscheint offensichtlich auch den Verantwortlichen im Justizministerium zu wenig. Das Ministerium sehe „Änderungsbedarf bei den Regelungen zur finanziellen Wiedergutmachung“, heißt es in der Mitteilung. Auf Bundesebene setze sich Bayern für die Erhöhung der Pauschale auf 100 Euro pro Tag ein.

Besondere Empörung im Fall Genditzki hatte eine Forderung der Generalstaatsanwaltschaft ausgelöst, wonach er nach seiner Haft knapp 100 000 Euro für „Unterkunft und Verpflegung“ hätte zahlen sollen. Eine Bundesregelung, die dem bayerischen Justizministerium inzwischen „unangemessen“ erscheint. Es gebe bereits einen Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium, wonach die Anrechnung von Verpflegung und Unterkunft in der Haft künftig entfallen solle, dieser sei jedoch in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet wurden. Das bayerische Justizministerium unterstütze die Forderung weiterhin.

Der fehlerhafte Prozess hat einige Veränderungen angestoßen

Genditzki und seine Anwältin hatten die Forderungen zurückgewiesen und einen Schadenersatz von 750 000 Euro gefordert. Mit der Einigung hat sich das nun erledigt. Komplett wird Genditzki die 1,3 Millionen Euro allerdings nicht behalten können. Das Justizministerium verweist darauf, dass die Entschädigung „teilweise zu versteuern ist und dass Herr Genditzki auch Verbindlichkeiten, darunter Anwaltshonorare, zu begleichen hat“.

Der fehlerhafte Prozess mit verheerenden Folgen für Genditzki hat einige Veränderungen angestoßen. „Rechtsprechung bedeutet eine enorme persönliche Verantwortung“, schreibt das Ministerium. Das gelte umso mehr, „wenn eine Entscheidung auf Indizien beruht, die im Rahmen einer komplexen richterlichen Bewertung zu würdigen sind“.

Urteil
:Richterin spricht von einer "Kumulation von Fehlleistungen"

Das Gericht kritisiert die Ermittler und die Staatsanwaltschaft im Fall des sogenannten Badewannen-Mordes scharf. Manfred Genditzki musste dafür 13 Jahre unschuldig im Gefängnis sitzen. Der Tod der alten Frau war ein Unfall.

SZ PlusVon Hans Holzhaider

Um solche Justizpannen zu vermeiden, gibt es inzwischen bei jeder Staatsanwaltschaft ein Sonderdezernat für die Bearbeitung von Wiederaufnahmeanträgen, um dort mehr Expertise und Erfahrung zu versammeln. Außerdem würden in Dienstbesprechungen regelmäßig thematisiert, welche Sachverständigen in Gerichtsverfahren Gutachten abgeben sollten und wann mehrere Gutachten aus verschiedenen Fachgebieten sinnvoll seien, heißt es aus dem Ministerium. Im Fall Genditzki hatte ein Gutachten eines Gerichtsmediziners maßgeblich zur Verurteilung geführt. Und neue Gutachten schließlich zum Wiederaufnahmeverfahren.

Der heute 65-jährige Genditzki war Hausmeister in einer Wohnanlage in der Nähe des Tegernsees. Als eine von ihm betreute Rentnerin dort 2008 bekleidet in ihrer Badewanne ertrank, fiel der Verdacht auf ihn, er sollte sie ertränkt haben. Während er stets seine Unschuld beteuerte, wurde er 2010 in einem Indizienprozess zu lebenslanger Haft verurteilt. 2012 wurde das Urteil bestätigt. Zehn Jahre lang kämpfte seine Anwältin Regina Rick für eine Wiederaufnahme des Verfahrens – bis Genditzki schließlich freigesprochen wurde. Wegen „erwiesener Unschuld“, wie die Richterin am Landgericht München I betonte.

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