Badewannen-Prozess:"Herr Genditzki hat Frau Kortüm nicht umgebracht"

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Manfred Genditzki (Mitte) steht vor Prozessbeginn im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mordfall in einem Saal des Landgerichts München I zwischen seinen Rechtsanwälten Regina Rick (links) und Klaus Wittmann. (Foto: Matthias Balk/dpa)

Im Wiederaufnahmeverfahren um den Tod einer 87-Jährigen gibt die Anwältin die Richtung vor: Ihr Mandant habe 13 Jahre lang zu Unrecht wegen Mordes im Gefängnis gesessen. Über einen Prozess, mit dem ein Albtraum enden könnte.

Von Hans Holzhaider

"Herr Genditzki hat Frau Kortüm nicht umgebracht. Er hat ihr keinerlei Gewalt angetan. "

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