Verstoß gegen Grundsatz der geheimen WahlGemeinderat von Karlstein muss noch einmal gewählt werden

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Im unterfränkischen Karlstein müssen die Bürgerinnen und Bürger in diesem Jahr erneut an die Urne, um einen Gemeinderat zu wählen. (Symbolofoto)
Im unterfränkischen Karlstein müssen die Bürgerinnen und Bürger in diesem Jahr erneut an die Urne, um einen Gemeinderat zu wählen. (Symbolofoto) Foto: Pia Bayer/dpa

Weil eine Wählergruppe offen per Handzeichen abstimmte, muss Karlstein am Main noch mal wählen. Was passiert jetzt mit dem Gemeinderat und wer darf dann überhaupt noch antreten?

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Weil gegen den Wahlgrundsatz einer geheimen Wahl verstoßen wurde, müssen die Bürgerinnen und Bürger in Karlstein am Main (Landkreis Aschaffenburg) erneut ihren Gemeinderat wählen. Das Landratsamt Aschaffenburg hatte bei einer Nachprüfung der Wahlunterlagen und Protokolle festgestellt, dass die Kandidaten der Wählergruppe „Freie Wählergemeinschaft Karlstein e.V.“ (FWK) bei ihrer Aufstellungsversammlung nicht geheim gewählt worden waren, sondern offen per Handzeichen. Nach Angaben der Behörde verstößt dies allerdings gegen den Wahlgrundsatz der geheimen Wahl. Der Gesetzgeber sehe daher eine Nachwahl vor. Das Landratsamt sei gesetzlich verpflichtet, das Wahlergebnis vom 8. März aufzuheben.

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Am Montag seien nun die designierten Fraktionsvorsitzenden informiert worden, hieß es. Zudem sei die Gemeindeverwaltung um eine Stellungnahme gebeten. Sobald ein Bescheid zur offiziellen Aufhebung der Wahl erlassen sei und Bestand habe, gelte der Gemeinderat offiziell als aufgelöst und das Landratsamt könne einen neuen Wahltermin bestimmen. Das dürfte dann frühestens im Herbst sein, voraussichtlich zwischen Ende September und Anfang Oktober.

Bei dieser Nachwahl dürfen dann die Parteien und Wählergruppen antreten, die bereits zur ursprünglichen Wahl ihre Wahlvorschläge korrekt eingereicht hätten. Die betreffende Wählergruppe mit dem fehlerhaften Wahlvorschlag werde jedoch nicht mehr zur Wahl stehen.

Bis der Bescheid zur Aufhebung der Wahl rechtskräftig ist, kann der im März gewählte Gemeinderat nach Angaben des Landratsamtes aber Beschlüsse fassen, die auch nach seiner Auflösung Bestand haben werden. In den Monaten von der Bestandskraft des Aufhebungsbescheids bis zur Nachwahl des Gemeinderats werde die Gemeinde allerdings dann keinen Gemeinderat haben. Deshalb werde der Bürgermeister in dieser Zeit umfänglichere Kompetenzen haben und die Geschäfte der Gemeinde selbständig führen.

Laut dem amtlichen Endergebnis der Gemeinderatswahl war die FWK bei der Kommunalwahl auf zwei der 20 Sitze in Karlstein gekommen. Knapp 6300 Bürgerinnen und Bürger waren stimmberechtigt.

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