Coronavirus in Bayern:So können sich Geimpfte und Genesene ausweisen

Vorsicht bei Impfpass-Fotos im Internet

Wer doppelt geimpft ist, kann das mit seinem Impfpass nachweisen - und mehr Freiheiten genießen.

(Foto: dpa)

Wer eine Corona-Infektion überstanden hat oder vollständig geimpft ist, bekommt im Freistaat mehr Freiheiten. Doch wie können Betroffene nachweisen, dass sie zu dieser Gruppe gehören? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Von Francesca Polistina

Seit 6. Mai dürfen sich vollständig geimpfte und genesene Personen im Freistaat über einige Lockerungen freuen. Sie können sich zum Beispiel wieder mit mehr Menschen treffen als bisher, außerdem sind sie von der Ausgangssperre ausgenommen. Wo immer es Testpflichten gibt, etwa beim Einkaufen, sind die Betroffenen befreit. Zudem müssen sie nicht mehr in Quarantäne, wenn sie Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatten - oder aus dem Ausland einreisen.

Doch wie können Genesene und Geimpfte beweisen, dass sie tatsächlich zu den Betroffenen gehören? Welche Dokumente müssen sie dabeihaben? Antwort auf die wichtigsten Fragen.

Wer gehört zu dieser Gruppe?

Als genesen gilt, wer vor mindestens 28 Tagen und höchstens einem halben Jahr positiv auf das Coronavirus getestet wurde und das nachweisen kann. Als geimpft gilt, bei wem seit der abschließenden Impfung mehr als 14 Tage vergangen sind. Die abschließende Impfung ist in der Regel die Gabe der zweiten Dosis; allerdings kann es sein, dass bei ehemaligen Covid-19-Patienten, die vor mehr als sechs Monaten Corona hatten, vom Arzt eine einzelne Dosis für die Immunisierung als ausreichend erachtet wird. Diese Menschen gelten auch nach der ersten Spritze als vollständig geimpft.

Wie lässt sich nachweisen, dass man vollständig geimpft ist?

Wer vollständig geimpft ist, kann dies mit dem Impfpass belegen, in dem die Impfungen eingetragen sind. Wer seinen Impfpass verloren hat, bekommt beim Impftermin eine Impfersatzbescheinigung, die ebenfalls als Nachweis dient.

Wie weisen Betroffene nach, dass sie genesen sind?

Als Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion gilt laut bayerischem Gesundheitsministerium ein positiver PCR-Test mit dem entsprechenden Datum, das mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegen muss. Hilfsweise kann man auch die Bescheinigung über die Anordnung der Isolation vorlegen.

Als genesen gilt jeder, der vor mindestens 28 Tagen und höchstens sechs Monaten erkrankte und dies mit einem positiven PCR-Test belegen kann. Konkret bedeutet das: Wer beispielsweise während der ersten Pandemiewelle im März 2020 erkrankt ist, braucht jetzt eine einmalige Impfdosis, um als geimpft zu gelten und von den Erleichterungen zu profitieren. Wer hingegen im März 2021 positiv getestet wurde, der gilt bis September, also für sechs Monate, als genesen.

Wie können ehemalige Covid-19-Patienten nachweisen, dass die erste Impfung auch die abschließende ist?

In diesem Fall sind sowohl der Nachweis der Genesung als auch der Nachweis der Impfung mitzuführen.

Und was ist mit dem digitalen Impfpass?

Mit dem digitalen Impfpass können Menschen einfach nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft wurden, an Covid-19 erkrankt und wieder genesen sind. Dafür brauchen sie zum Beispiel die CovPass-App oder die Corona-Warnapp. In Impfzentren, Apotheken und Arztpraxen bekommen Geimpfte einen Barcode, den sie in den Apps einscannen und damit ihren Impfstatus nachweisen können. Wer bereits geimpft ist, kann sich in Apotheken den digitalen Impfpass nachträglich erstellen lassen. Noch gibt es das Angebot nicht überall, bis Ende Juni soll der digitale Impfpass flächendeckend verfügbar sein.

Was tun, wenn man im Ausland geimpft oder getestet wurde?

Sowohl der Impfnachweis als auch der Nachweis einer vorherigen Infektion kann in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache vorgelegt werden.

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