Knapp zweieinhalb Jahre ist das verheerende Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten und vielen Verletzten nun schon her. Bald ein Jahr ist es her, dass die Staatsanwaltschaft München II Anklage gegen drei Bahn-Beschäftigte wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung erhoben hat. Nun zeichnet sich beim Landgericht München II ein Prozess ab, in dem aufgeklärt werden soll, was zu dem Unfall geführt hat. Voraussichtlicher Prozessbeginn: der 20. Mai 2025, also fast drei Jahre nach dem Unglück vom 3. Juni 2022.
Zugunglück in Garmisch-PartenkirchenFünf Tote, viele Verletzte: Bahn-Prozess soll im Mai beginnen
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Falls es zu einem Gerichtsverfahren wegen des entgleisten Regionalzugs kommt, sind vorerst 15 Verhandlungstage geplant. Das dürfte kaum reichen, um die Kernfrage zu klären: War es menschliches Versagen oder Systemversagen bei der Bahn?
Von Klaus Ott
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