Betreuung von GrundschülernWie Bayern beim Ganztag besser werden will

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Viele Kinder gehen nach der Schule in die Betreuung.
Viele Kinder gehen nach der Schule in die Betreuung. (Foto: Arne Dedert/dpa)

Der Freistaat gehört nicht gerade zu den Ländern, die sich mit ihrem Angebot zur Ganztagsbetreuung für Grundschüler brüsten können. Doch das soll sich ändern – mit mehr Geld und einer Erkenntnis.

Bayern, lange Zeit Schlusslicht unter den Bundesländern bei der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern, will im Ländervergleich aufholen. Kommunen sollen künftig schneller und leichter an staatliche Fördergelder kommen, um Ganztagsplätze zu schaffen.

In Bayern hatten 2023 nach einer Statistik der Kultusministerkonferenz nur 16,2 Prozent der Grundschulkinder ein Ganztagsangebot genutzt. Beim Spitzenreiter Hamburg sind es über 98 Prozent, im bundesweiten Schnitt immer noch 50 Prozent. Von 2026 soll bundesweit schrittweise ein Recht auf Ganztagsbetreuung eingeführt werden.

Allerdings erfasst diese Statistik nicht die Hortkinder. Zählt man diese dazu, kommt Bayern auf eine Nutzung seines Ganztagsangebotes von rund 60 Prozent, wie Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) nach einer Sitzung des Kabinetts in München bekanntgab. Insgesamt nutzten mehr als 300 000 Kinder ein Ganztagsangebot in Schule oder Hort in Bayern.

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„Für die bayerische Staatsregierung ist der Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eine der entscheidenden familien- und sozialpolitischen Aufgaben. Familien sollen die Betreuung wählen, die am besten zu ihrer Lebensrealität passt, um Familie und Beruf bestmöglich zu vereinbaren“, hieß es in einer Mitteilung der Staatsregierung. „Das ist auch für unsere Wirtschaft von großer Bedeutung, da Eltern, die mehr arbeiten wollen, dies auch können.“

Mit dem Start eines Landesförderprogrammes seien seit 2023 rund 28 000 neue Ganztagsplätze auf den Weg gebracht worden. Der Bund bezuschusse dies mit 461 Millionen Euro. Nun sollen die Förderrichtlinien für die oft klammen Kommunen noch einmal verbessert werden, sodass schneller weitere Plätze entstehen können.

Zum einen soll künftig nicht nur für neue Plätze, sondern auch für bestehende eine Ausstattungsförderung in Höhe von 1500 Euro pro Platz greifen. Zusätzlich soll auch der Erwerb von Grundstücken förderfähig sein. Als dritte Säule soll eine sogenannte Booster-Förderung eingeführt werden. Kommunen hätten somit künftig die Wahl, ob sie die reguläre Förderung plus 6000 Euro pro Platz in Anspruch nehmen wollen – oder aber den Booster mit 70 Prozent der förderfähigen Kosten, bei 30 Prozent Eigenanteil. Dies sei besonders für finanzstärkere Kommunen interessant, die ohnehin keine Chance hätten, den Höchstsatz von 90 Prozent Förderung zu erlangen.

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