Flutkatastrophe 2024Hilfsorganisationen warten auf Millionen für Hochwassereinsätze

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Im  Frühsommer 2024 standen weite Teile Bayerns unter Wasser, wie hier das oberbayerische Reichertshofen.
Im  Frühsommer 2024 standen weite Teile Bayerns unter Wasser, wie hier das oberbayerische Reichertshofen. (Foto: Sven Hoppe/dpa)
  • Fast eineinhalb Jahre nach der Hochwasserkatastrophe im Frühsommer 2024 warten bayerische Hilfsorganisationen noch auf 21 Millionen Euro Kostenerstattung.
  • Von 516 Anträgen auf Erstattung der Einsatzkosten ist bislang nur über 191 entschieden worden, 1,8 Millionen Euro wurden ausbezahlt.
  • Der Grünen-Abgeordnete Siekmann kritisiert das "Schneckentempo" des CSU-Innenministers Herrmann bei der Kostenerstattung für die ehrenamtlichen Helfer.
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Die Fluteinsätze im Sommer 2024 haben bei ehrenamtlichen Rettungsorganisationen erhebliche Kosten verursacht. Bei der Rückerstattung lässt sich das bayerische Innenministerium aber Zeit, wie eine Landtagsanfrage der Grünen zeigt.

Von Thomas Balbierer

Fast eineinhalb Jahre nach der Hochwasserkatastrophe im Frühsommer 2024 warten Bayerns Hilfsorganisationen auf Geld für ihren Fluteinsatz. Von 516 Anträgen auf Erstattung der Einsatzkosten ist bislang über 191 entschieden worden. „Für die übrigen 325 Anträge steht die Entscheidung noch aus“, heißt es in einer Antwort des bayerischen Innenministeriums auf eine Landtagsanfrage der Grünen. Das bislang unveröffentlichte Schreiben liegt der SZ vor.

Die Zahlen beziehen sich insbesondere auf lokale Gliederungen des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK), der Wasserwacht, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und weiteren ehrenamtlichen Rettungsorganisationen. Insgesamt fordern sie Beträge in Höhe von 22,8 Millionen Euro für angefallene Kosten während der mehrtägigen Flut. Bis Ende September wurden davon laut dem Innenministerium 1,8 Millionen Euro ausbezahlt. Erstattet werden zum Beispiel Sprit für Rettungsboote, Verpflegungskosten oder Ausrüstung wie Schutzkleidung, die beim Einsatz in den teils ölverseuchten Fluten kaputtgegangen ist.

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Wo genau das Geld fehlt, geht aus der Antwort des Ministeriums nicht hervor. Auf SZ-Anfrage teilt eine Sprecherin des BRK mit, dass die Kompensation für die Hochwassereinsätze der Wasserwacht „weitestgehend abgeschlossen“ sei. Es habe keine außergewöhnlichen Verzögerungen gegeben. Bei den BRK-Bereitschaften, die etwa Notunterkünfte betreiben und Menschen mit Essen und Trinken versorgen, seien allerdings noch „höhere Beträge“ offen. Als Beispiel verweist die Sprecherin auf einen betroffenen Kreisverband, der auf die Erstattung von 70 000 Euro warte. Bisher sei dort von den zuständigen Behörden keine Rückmeldung zum Antrag eingegangen.

Das Hochwasser traf im vergangenen Jahr weite Teile Bayerns. Tausende Menschen mussten aus ihren Häusern gerettet und in Notunterkünften versorgt werden. Es gab Tote. Mehr als 60 000 Menschen waren während der Flut im Einsatz. Viele Helfer arbeiteten bis zur Erschöpfung.

Dieses Schneckentempo beim zuständigen CSU-Minister gefährdet die Vorbereitung auf das nächste Hochwasser
Florian Siekmann

Der Grünen-Abgeordnete Florian Siekmann, Vize-Chef des Innenausschusses im Landtag, wirft dem Innenministerium nun vor, es lasse die ehrenamtlichen Helfer „im Regen stehen“. Er fordert von Minister Joachim Herrmann (CSU) ein schnelleres Vorgehen bei der Kostenerstattung. „Dieses Schneckentempo beim zuständigen CSU-Minister gefährdet die Vorbereitung auf das nächste Hochwasser. Wenn nach einem Jahr nicht mal zehn Prozent der beantragten Gelder ausgezahlt sind, muss das Verfahren geändert werden.“

Dominic Mollocher, Geschäftsführer der DLRG in Bayern, lobt die Unterstützung durch das Innenministerium hingegen: Die Erstattung der Einsatzkosten habe für seine Organisation „vorbildlich“ funktioniert. Wie viel Geld die DLRG insgesamt zurückbekommen habe, sagt er nicht. Es sei aber „nicht gerade wenig“.

In der Regel tragen laut dem bayerischen Katastrophenschutzgesetz die örtlichen Behörden sowie die Hilfsorganisationen ihre Kosten selbst. Der Freistaat kann jedoch bei „unzumutbaren Belastungen“ wie der landesweiten Flut im vergangenen Jahr Geld aus dem bayerischen Katastrophenschutzfonds zur Verfügung stellen. Dabei handelt es sich um ein vom Innenministerium verwaltetes Sondervermögen, in das der Freistaat sowie Landkreise und kreisfreie Gemeinden einzahlen.

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