Es ist erst ein gutes halbes Jahr her, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die bayerische Fischotter-Verordnung außer Kraft gesetzt hat, die einen Abschuss der gefräßigen Raubtiere ermöglichen sollte. Der Grund: Die Staatsregierung hatte bei ihrem Erlass die Vorgaben für den strengen Schutz der Tiere missachtet. Geklagt hatten der Bund Naturschutz (BN) und andere Organisationen. Denn Fischotter dürfen grundsätzlich nicht abgeschossen werden, sie sind ganzjährig geschont und können nur in besonderen Ausnahmen getötet werden. Sogleich forderten die Fischer und Teichwirte, dass die Staatsregierung eine neue Verordnung vorlegt. Denn aus ihrer Sicht richten die Fischotter so große Schäden an, dass vor allem die Teichwirte ohne die Möglichkeit, übergriffige Tiere zu töten, keine Zukunft haben.
Naturschutz in BayernFischotter sollen geschossen werden dürfen
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Possierlich, aber gefräßig: Ein Fischotter frisst in seinem Gehege in einem Wildpark einen Fisch.
Christophe Gateau/picture alliance/dpaNach einer juristischen Niederlage will die Staatsregierung ihre neue Verordnung, die ein Fangen und Töten der Raubtiere erlaubt, im August in Kraft setzen. Umweltverbände protestieren scharf.
Von Christian Sebald
