Gerichtsprozess gegen AfD-PolitikerDie kuriosen Verstrickungen im Fall Halemba

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Der AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Halemba muss sich vom kommenden Jahr an vor Gericht verantworten. (Archivfoto)
Der AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Halemba muss sich vom kommenden Jahr an vor Gericht verantworten. (Archivfoto)
Daniel Löb/dpa

Wenn im kommenden Jahr der Prozess gegen den AfD-Landtagsabgeordneten beginnt, verschwimmen die Grenzen: Ein Anwalt könnte zugleich als Geschädigter, Zeuge und Verteidiger auftreten.

Von Max Weinhold Hernandez

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In einem Strafprozess sind die Rollen und Plätze für gewöhnlich klar verteilt: Auf der einen Seite des Saals sitzt die Staatsanwaltschaft, auf der anderen der Angeklagte und seine Verteidigung. Von der Stirnseite des Raums aus, mit bestem Blick auf die Anwesenden, leiten Richterinnen und Richter das Verfahren. Zeugen nehmen auf dem für sie vorgesehenen Stuhl in der Mitte des Raums Platz. Wollen sie dem Fortgang des Prozesses beiwohnen, tun sie dies im Zuschauerbereich, der üblicherweise separiert im hinteren Teil des Saals liegt.

Im Fall des angeklagten AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba liegen die Dinge etwas komplizierter. Nicht alle Rollen sind eindeutig verteilt.

Wenn im kommenden Jahr der Prozess gegen den 24-Jährigen beginnt, wird er nicht alleine vor dem Amtsgericht Würzburg stehen. Außer ihm ist ein weiterer junger Mann angeklagt. Der 28-jährige Mitbeschuldigte ist, ebenso wie Halemba, Mitglied der vom bayerischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Burschenschaft Teutonia Prag zu Würzburg. Überdies kandidierte er 2020 erfolglos als AfD-Bewerber für den Würzburger Stadtrat. Zwei der Vorwürfe in der Anklageschrift – Volksverhetzung und Geldwäsche – betreffen nur Halemba. Zweier weiterer Delikte dagegen bezichtigt die Staatsanwaltschaft beide Angeklagten.

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Im Jahr 2023 sollen die jungen Männer nächtens die Kanzlei eines Würzburger Rechtsanwalts aufgesucht haben, um diesen zur Rede zu stellen. Sie wollten den Juristen, ehedem Vorsitzender des bayerischen AfD-Landesschiedsgerichts und 2020 ebenfalls erfolgloser AfD-Kandidat für den Würzburger Stadtrat, in einem Parteiausschlussverfahren beeinflussen, sagen die Ermittler. Ihrem Ansinnen sollen die beiden durch „Gewalteinwirkung“ auf die Eingangstür Nachdruck verliehen haben.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft haben sich die beiden Angeklagten deshalb der Sachbeschädigung und der versuchten Nötigung schuldig gemacht. Der Anwalt, der den nächtlichen Besuch laut eines Gerichtssprechers selbst zur Anzeige brachte, ist mithin mutmaßlich Geschädigter. Für ihn wäre folglich ein Platz in der Mitte des Gerichtssaals vorgesehen, auf dem Zeugenstuhl. Zu sehen sein wird er allerdings in einer anderen, seiner berufsmäßigen Rolle als: Strafverteidiger. Und zwar von Halembas Mitangeklagtem.

Er soll also denjenigen verteidigen, der ihm mutmaßlich Schaden zugefügt hat. Und könnte obendrein wahlweise zum Hauptbe- oder Entlastungszeugen gegen oder für den Beschuldigten werden. Ohne es mit der Compliance übertreiben zu wollen – aber das klingt nach einem Interessenkonflikt.

Diese kuriosen Verstrickungen sind freilich auch dem Gericht nicht verborgen geblieben. Wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilt, habe der zuständige Richter dem Anwalt gegenüber im Oktober 2024 „angeregt, sein Mandat niederzulegen“ und auf einen „Interessenwiderstreit“ hingewiesen, weil „der Verteidiger den Angeklagten (...) auch gegen den Vorwurf eines Delikts verteidigen müsste, das der Verteidiger selbst als Geschädigter den Strafverfolgungsbehörden gegenüber angezeigt hatte“.

Der Jurist/Geschädigte/Zeuge selbst folgte der Anregung des Richters nicht, er sieht bis heute kein Problem in seiner Zwei- bis Dreifachrolle. Ja, sagt er am Telefon, er habe damals Anzeige erstattet, sei sauer gewesen auf die beiden Männer, Schadenersatz hätte er schon gerne erhalten. „Ich fand schon, dass das strafbar ist“, sagt er. Inzwischen hält er die Vorwürfe aber für eine „Lappalie“, sich also weder für ein Opfer noch für einen Zeugen. Stattdessen sieht er sich als Verteidiger – des Angeklagten, gar der Demokratie. Der Prozess sei politisch motiviert, wiederholt er, was schon Halemba mehrfach ohne Belege behauptet hat, und gibt sich streng linientreu: Als Partei müsse man zusammenhalten, sagt der Anwalt, der nach eigenen Angaben nach kurzer Pause wieder dem AfD-Schiedsgericht angehört.

Die Staatsanwaltschaft dagegen sieht in seiner Rolle ebenso wie das Gericht „durchaus einen Interessenkonflikt“, erklärt ein Sprecher auf Anfrage. Etwas dagegen ausrichten können aber offenbar beide nicht, die Einleitung eines sogenannten Ausschließungsverfahrens hat keiner von ihnen beantragt. Zur Erklärung verweist ein Gerichtssprecher auf Paragraf 138 der Strafprozessordnung – demzufolge ist, grob vereinfacht, ein Verteidiger lediglich von der Mitwirkung in einem Verfahren auszuschließen, wenn er dringend verdächtig ist, selbst an der angeklagten Tat beteiligt zu sein. Aber das ist der Anwalt ja nicht, jedenfalls nicht als Täter. Höchstens als Geschädigter. Oder als Zeuge.

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