Renate Breit bietet das Bild einer aufgeräumten Frau: Wie sie dasitzt mit ihren 85 Jahren, dezent geschminkt auf der weißen Couch ihres Wohnzimmers, durch die große Balkonscheibe flutet spätes Vormittagslicht. Vor sich auf dem Tisch hat die Theologin ihr Handy liegen und eine Klarsichthülle mit fein säuberlich sortierten schwarz-weiß-Fotos von ihr im Talar, an Krankenbetten, mit Dokumenten aus ihrem Berufsleben. Fragt man die zweifache Mutter und mehrfache Großmutter, ob sie heute noch zugreifen würde, bei dem, was ihr ein Berufsleben lang versagt geblieben ist, hebt sie den Blick und nickt bedächtig: „Ach, das Prediger-Seminar, ja, das würde ich jetzt auch noch machen.“
Es ist ihr „missing link“, wenn man so will. Das fehlende Puzzle-Teil, das der 85-Jährigen ein Berufs- und man muss sagen Berufungs-Leben lang fehlte, um von ihrer evangelischen Landeskirche angestellt und damit in all ihrer Qualifikation angenommen zu werden. Renate Breit zählt als bayerische Pfarrerin zu den Pionierinnen ihres Stands. Als sie noch als Fräulein Bullemer aus Unterfranken in den 1960er-Jahren beschlossen hatte, als erste Frau in der Familie Theologie zu studieren, war es noch gar nicht möglich, in Bayern zur Pfarrerin ordiniert zu werden.

Martin Luther schrieb im Jahr 1520: „Was aus der Taufe gekrochen ist, das kann sich rühmen, dass es schon zum Priester, Bischof und Papst geweiht sei.“ Damit hatte Luther zumindest theologisch den Grundstein gelegt für die Ordination von Frauen in der evangelischen Kirche. Denn wenn alle Getauften Priester sind, dann natürlich auch getaufte Frauen.
Es dauerte noch ein paar hundert Jahre, bis sich diese Erkenntnis in den Kirchen der Reformation durchsetzte. Elisabeth Haseloff war 1959 die erste Frau, die in Deutschland zur Pfarrerin ordiniert wurde, in der evangelisch-lutherischen Kirche in Lübeck. Als Haseloff zum ersten Mal die Kanzel bestieg, gab es einen so großen Aufschrei, dass die Landeskirche versicherte, dies werde sicher nicht der Normalfall. Nach und nach zogen andere Landeskirchen nach, bis 1974 aber gab es eine Art evangelisches Frauen-Zölibat: Frauen mussten sich, wollten sie Pfarrerin werden, zur Ehelosigkeit verpflichten.
Die evangelisch-lutherische Landeskirche Bayern (ELKB) war die vorletzte Kirche, die die Frauenordination erlaubte, erst 1975 war es so weit. Zur ersten Ordination kam es am 4. April 1976: Liesel Bruckner und Käthe Rohleder waren die ersten Frauen, die in Bayern ordiniert wurden, in Amberg und Fürth. Noch später, 1991, war nur die kleine Gliedkirche Schaumburg-Lippe dran.
Ein ganzes „Jubiläumswochenende“ lang feiert die ELKB die eigene innerkirchliche Emanzipation unter dem Motto „Kirche.Feiert.Frauen.“ am 28. Februar und 1. März in Nürnberg. Höhepunkt ist am Sonntag ein Festgottesdienst in St. Lorenz.
Als Renate Breit 1964 ihr erstes theologisches Staatsexamen ablegt, sind im Jahrgang drei Frauen unter 80 Männern – darunter ihr damaliger Verlobter und späterer Ehemann Helmut Breit. Während die „Herren der Schöpfung“ vor dem Prüfungskollegium von der Kanzel predigen dürfen, schickt man die Frauen nach nebenan in den Gemeindesaal, wo sie ohne Talar fünf Minuten eine Bibelstunde halten sollen. Ob sie aufbegehrt habe? Die 85-Jährige schüttelt den Kopf: „Ich war brav, angepasst und harmoniesüchtig und wollte ja das Examen machen, da durfte man keine forsche Lippe riskieren.“
Und so geht es weiter mit der Zwei-Klassen-Gesellschaft: Die männlichen Theologie-Studenten sollen im Anschluss ein Jahr lang im Prediger-Seminar reifen, das Pendant für die examinierten Theologinnen war ein sechswöchiger Crash-Kurs in Katechetik, erinnert sich Renate Breit mit hochgezogenen Augenbrauen. „Mein Mann war im Prediger-Seminar. Mich schickte die Kirchenleitung als Religionslehrerin mit 24 Wochenstunden in fünf verschiedene Münchner Schulen.“ Eine „Mordsschufterei“ sei das gewesen – auch wenn ihr der Unterricht immer Spaß gemacht habe.
Das „Vikarinnengesetz“ der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union von 1927 war lange prägend für den späteren Umgang mit Frauen in der evangelischen Kirche. Es erlaubte die „Einsegnung“ von Frauen – bewusst wurde nicht der Begriff Ordination benutzt – allerdings nur zum Dienst an Frauen, Mädchen und Kindern. Die Frauen durften sich außerdem nicht Pfarrerin nennen, sondern nur „Vikarin“. Und es schrieb fest, dass Theologinnen sofort aus dem Kirchendienst auszuscheiden hatten, sobald sie heirateten. Von der Leitung von Pfarrämtern waren Frauen ausgeschlossen, auch von der Sakramenten-Verwaltung. Dass Frauen während des Krieges abwesende Pfarrer in genau diesen Funktionen vertraten – geschenkt.
Und so folgt auf dem Fuße auch für Fräulein Renate Bullemer die Demütigung, als sie Helmut Breit heiratet. Die 85-Jährige verweist spitz auf „den wunderbaren Brief“ und zieht eine Kopie aus der Klarsichthülle vor sich. Absender „Evang.-Luth. Landesverband“, Betreff: „Dienstverhältnis“. „Zu Ihrer Eheschließung mit Herrn Vikar Helmut Breit wünschen wir Ihnen den Segen Gottes.“ Die Sprengkraft liegt im nächsten Satz: „Entsprechend den Bestimmungen unseres Vikarinnengesetzes lösen wir hiermit zum 1. März 1965 ihr Dienstverhältnis als Vikarin.“
Diese sogenannte Zölibatsklausel wurde in vielen Landeskirchen erst im Laufe der 60er- und 70er-Jahre abgeschafft. Noch bis 1989 konnten aber in Bayern ordinierte Pfarrer ein Veto einlegen, wenn ihnen eine Pfarrerin zur Seite gestellt werden sollte. Überhaupt: Die Möglichkeit des Jobsharing gab es in Bayern bis 2009 nur für Pfarrers-Ehepaare. Was in der Realität häufig bedeutete: Der Mann ist selbstverständlich der Chef, die Frau macht Kinderkirche und Gedöns.
Abfinden können habe sie sich mit der Rolle nie, sagt Renate Breit. Sie habe sich ehrenamtlich engagiert und theologisch „auf dem Laufenden gehalten, für den Fall, dass die Kirche doch einmal zur Einsicht kommt“. Es tat sich was – in Trippelschritten: Als Gast kann die inzwischen zweifache Mutter 1974 das zweite Examen ablegen. Und trotzdem: Anspruch auf Anstellung ausgeschlossen. Als zwei Jahre später in der Schwabinger Erlöserkirche – dort, wo ihr Mann mittlerweile als Pfarrer wirkte, – die erste Frauenordination stattfand, „saß ich mit Tränen in den Augen in der Bank und schaute zu“. Sie hat wie die Kolleginnen am Altar die volle Ausbildung – allein das Prediger-Seminar fehlte ihr, sozusagen die Referendarzeit. Von einem Gefühl der Zurücksetzung spricht Renate Breit, „eine sehr schmerzliche Zeit“.
Sie fängt sich weiter eine Abfuhr nach der anderen ein: Als ihr Mann in die große Pasinger Kirchengemeinde im Münchner Westen wechselt, bewirbt sich das Paar gemeinsam um die Stelle. Wieder fällt „Frau Pfarrer“ hinten runter: mit dem Argument, sie könne nur mehr ehrenamtliche Jahre als kirchliche Arbeit einbringen, keine „richtigen“ Dienstjahre.
Ihr berufliches Glück findet Renate Breit schließlich außerhalb ihrer Kirche: im Klinikum Augustinum im Münchner Westen. Das Haus stellt die Theologin als Krankenhausseelsorgerin an – unter der Bedingung, dass sie als Pfarrerin auch das Abendmahl halten darf. Dafür hat die Landeskirche 1985 das Sondermodell „Ordination zum Ehrenamt“ eingeführt. 20 Jahre nach ihrem ersten Examen wird die Münchnerin also doch noch ordiniert. Die vollumfängliche Anerkennung verweigert ihr die ELKB in bürokratischer Verbissenheit dennoch: „Pfarrerin – ohne Dienstverhältnis – Renate Breit“ steht in schönster Schnörkelschrift auf dem offiziellen Dokument.

Sie habe diesen Lückenschluss nicht mehr gebraucht, sagt Renate Breit heute und lächelt milde auf ihrer weißen Couch. Die Aufgabe als Krankenhausseelsorgerin habe sie erfüllt: „Seelsorge liegt mir, es ist eine innere Berufung.“ Seit sechs Jahren lebt sie mit ihrem Mann in der Seniorenresidenz Augustinum in München, einen Steinwurf von „ihrer“ ehemaligen Klinik entfernt. Geht man an der Seite der Seniorin durchs sehr gepflegte Haus, wird sie beständig von links und rechts gegrüßt. Einige kennen die freundlich zunickende Nachbarin aus der angegliederten Simeonskirche, in der Renate Breit früher gepredigt hat und heute Andachten hält und an der Orgel sitzt – die Musik ist neben der Theologie ihre zweite Lebens-Leidenschaft.
Sie müsse sich an all diesen „maßlosen Enttäuschungen“ heute nicht mehr abarbeiten und freue sich, dass die Landeskirche in Sachen Gleichberechtigung „sehr weit vorangekommen“ sei. Und trotzdem war ihr die öffentliche Entschuldigung von 2010 des im vergangenen Jahr gestorbenen ehemaligen Landesbischofs Johannes Friedrich Balsam: „Er sagte, die Landeskirche habe das tiefe und wichtige Zeugnis von Frauen überhört und verhindert und entschuldigte sich für alle Missachtung und Diskriminierung.“



