Welchen Stellenwert hat die Bayerische Verfassung für die Regierungsparteien CSU und Freie Wähler im Freistaat? Diese Frage rückt im Streit um die Erbschaftsteuer zunehmend in den Fokus. CSU und Freie Wähler wollen die Steuer abschaffen, obwohl sie in Artikel 123 der Landesverfassung verankert ist, um „die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen Einzelner zu verhindern“. Die Abschaffungspläne sorgen für Kritik beim politischen Gegner, aber auch bei Organisationen wie der Deutschen Steuergewerkschaft. Deren Chef Florian Köbler erinnerte in der SZ gerade an den Auftrag der Bayerischen Verfassung, die Konzentration von Reichtum zu verhindern.
Das Verfassungsargument lässt Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger nicht gelten. „Vorsicht Falle!“, schrieb er jüngst auf seinem Instagram-Kanal. „Bundesrecht bricht Landesrecht bei der Erbschaftssteuer.“ CSU-Chef Markus Söder äußerte sich hingegen zurückhaltend zu einem aktuellen Beschluss seiner Partei, die Steuer zu streichen: Eine Abschaffung sei wünschenswert, „so weit wird es aber sicher nicht kommen“.
Der SPD-Landtagsabgeordnete Florian von Brunn stellte in dieser Woche eine Anfrage ans Plenum, inwiefern der bayerische Kampf gegen die Erbschaftsteuer im Konflikt mit der Verfassung stehe. In der Antwort, die der SZ vorliegt, verwies nun auch das Finanzministerium aufs Bundesrecht: „Dieses ist vorrangig am Grundgesetz zu messen, welches keine der Bayerischen Verfassung äquivalente Bestimmung enthält.“ Ist die Verfassung hier also irrelevant?
2023 klang das noch anders. Damals reichte der Freistaat am Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die Erbschaftsteuer ein. „Es geht nicht darum, dass die Erbschaftsteuer im Widerspruch zur Bayerischen Verfassung abgeschafft werden soll“, betonte Finanzminister Albert Füracker (CSU) da. „Forderungen, die Erbschaftsteuer komplett abzuschaffen, dürften weder im verfassungsgerichtlichen Verfahren noch im parlamentarischen Verfahren auch nur ansatzweise Erfolg versprechen.“
Dass die Koalitionäre CSU und Freie Wähler dennoch eine Abschaffung der Erbschaftsteuer fordern, steht also auch im Widerspruch zur offiziellen Position der Staatsregierung. In der Antwort an Brunn ist nicht von einer Streichung die Rede, sondern lediglich von einer „Erhöhung der Freibeträge“. Die Frage, wie man die laut Verfassung zu vermeidenden „Riesenvermögen“ definiert, ließ das Ministerium unbeantwortet. „Dass die Söder-Regierung nicht sagen will, was ein ‚Riesenvermögen‘ ist, ist ein Offenbarungseid“, kritisiert der SPD-Mann. „Wenn es um den Schutz von Milliardären geht, wird der klare Auftrag aus der Bayerischen Verfassung zur bloßen Sonntagsrede degradiert.“


