Nach langwierigen VerhandlungenProzess um Bistums-Finanzskandal endet mit Bewährungsstrafen

Lesezeit: 2 Min.

Nach mehrjährigen Ermittlungen zum Finanzskandal im Bistum Eichstätt ist in dem Prozess das Urteil fallen.
Nach mehrjährigen Ermittlungen zum Finanzskandal im Bistum Eichstätt ist in dem Prozess das Urteil fallen.
Foto: Elke Richter/dpa
  • Das Landgericht München II verurteilte zwei Angeklagte im Finanzskandal im Bistum Eichstätt zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und vier Monaten beziehungsweise einem Jahr und zwei Monaten.
  • Im Mittelpunkt standen spekulative Immobilieninvestitionen in den USA über 60 Millionen US-Dollar, von denen nach zivilrechtlichen Vergleichen etwa 36 Millionen zurückgeflossen sind.
  • Die Angeklagten teilten Provisionszahlungen unter sich auf und nutzten dabei strukturelle Defizite und mangelnde Fachkompetenz im Bistum aus.
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In dem aufwendigen Prozess ging es um riskante Immobiliengeschäfte und 60 Millionen Dollar, die zwischenzeitlich verloren schienen. Der Richter mahnt zum Abschluss kirchliche Werte an.

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Nach einem aufwendigen Verfahren ist die strafrechtliche Aufarbeitung des Finanzskandals im Bistum Eichstätt mit Bewährungsstrafen zu Ende gegangen. Das Landgericht München II verurteilte den ehemaligen stellvertretenden Finanzdirektor des Bistums wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zu einem Jahr und vier Monaten Haft. Ein in den USA tätiger Immobilienentwickler aus Deutschland erhielt ein Jahr und zwei Monate. Ihm wurde Bestechung sowie Untreue in einem anderen Zusammenhang zur Last gelegt. Die Strafen wurden für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt.

Im Mittelpunkt des komplexen Verfahrens standen spekulative Immobilieninvestitionen des Bistums in den USA in Höhe von rund 60 Millionen US-Dollar (aktuell etwa 52,6 Millionen Euro), die nicht wie geplant zurückgeflossen waren. „Das gesamte Geld schien zwischenzeitlich völlig weg“, schilderte der Vorsitzende Richter. Doch im Zuge des intensiven Prozesses habe sich gezeigt, dass einiges „doch nicht ganz so schlimm“ gewesen sei wie es sich zwischenzeitlich dargestellt habe. Zumal ein Gutteil des Geldes inzwischen an das Bistum zurückfloss.

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Gleichwohl wurden die beiden geständigen Angeklagten dafür belangt, dass sie unter gezielter Ausnutzung der strukturellen Defizite im Bistum und der mangelnden Fachkompetenz der dortigen Verantwortlichen im Zusammenhang mit den Immobilieninvestments in den USA die dort üblichen Provisionszahlungen unter sich aufteilten. Der 60 Jahre alte Ex-Finanz-Vize versteuerte seinen Anteil zudem nicht. Der Immobilienentwickler (71) wurde zusätzlich wegen Untreue im Zusammenhang mit unzulässigen Investitionen für zwei norddeutsche Stiftungen verurteilt.

Wesentliche Teile der Anklagevorwürfe waren allerdings eingestellt worden, darunter der Vorwurf der Untreue gegen den Ex-Vize-Finanzchef. Das Gericht habe auch mithilfe eines Sachverständigen keine konkrete Schadenssumme feststellen können, hieß es zur Begründung. Die Kammer habe auch „keine Anhaltspunkte dafür gesehen, dass diese Immobilienentwicklungsprojekte ein reines Schneeballsystem gewesen sein könnten“, sagte der Richter. Insoweit sei auch die Frage, wie viel Geld das Bistum am Ende tatsächlich zurückerhalten hätte.

Das Bistum und seine Verantwortlichen hatten im Prozess keinen guten Eindruck hinterlassen

Dem Bistum zufolge sind nach zivilrechtlichen Vergleichen in den USA inzwischen rund 36 Millionen US-Dollar zurückgeflossen. Zugleich fielen Kosten im oberen einstelligen Millionenbereich an.

Abgeurteilt wurden am Ende nur drei Zahlungsflüsse zwischen den beiden Angeklagten. Das Urteil lag am unteren Rand des Strafrahmens der vorausgegangenen Verständigung; unter anderem wegen der zeitweiligen Untersuchungshaft und der langen, belastenden Verfahrensdauer, wie der Richter erläuterte.

Auch das Bistum und seine Verantwortlichen hatten im Prozess keinen guten Eindruck hinterlassen, wie der Richter in seiner ausführlichen Urteilsbegründung schilderte. Diözesanadministrator Alfred Rottler betonte im Anschluss: „Das Bistum hat aus den Vorgängen gelernt und stellt klare Kontrollen und Verantwortlichkeiten sicher.“ Das verlorene Vertrauen könne nur langsam durch Transparenz, Konsequenz und verantwortungsvolles Handeln zurückgewonnen werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, geht aber auf eine Verständigung der Prozessparteien zurück, sodass nicht mit einer Revision zu rechnen ist. Der Richter verwies aber darauf, dass noch zivil- und arbeitsrechtliche Verfahren liefen – und gab den Beteiligten mit auf den Weg, dass nicht nur Fehlbarkeit und Sünde, sondern auch Vergebung ein kirchliches Thema sei.

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