Wenige Tage vor der Kommunalwahl in Bayern spricht Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sich gegen digitale Wahlen im Freistaat aus. Damit erteilt er einem Vorstoß seines Kabinettskollegen Fabian Mehring (Freie Wähler) eine Absage. „Den Vorschlag des Digitalministers, zukünftig Bürgerbegehren, Kommunal- oder Landtagswahlen digital durchzuführen, lehne ich als für das Wahl- und Verfassungsrecht zuständiger Minister entschieden ab“, teilt Herrmann der SZ mit. „Digitale Wahlen und Abstimmungen wären verfassungsrechtlich auch gar nicht möglich.“
Mehring hatte im Rahmen der teils digital ablaufenden U-18-Wahl im Februar angeregt, das E-Voting „mittelfristig“ möglich zu machen. Digitale Wahlen „sparen Aufwand, senken Kosten, können die Wahlbeteiligung steigern und machen demokratische Teilhabe einfacher, direkter und zeitgemäßer“, sagte Mehring. Innenminister Herrmann äußert hingegen grundsätzliche Bedenken: „Das Bundesverfassungsgericht hat festgehalten, dass eine Wahl ‚vor den Augen der Öffentlichkeit‘ durchgeführt werden muss und jeder Bürger die zentralen Schritte der Wahl ohne besondere technische Vorkenntnisse zuverlässig nachvollziehen und verstehen können muss. Das ist bei einer digitalen Wahl nicht möglich, schon gar nicht für jemanden, der digital nicht affin ist.“

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Herrmann führt auch Sicherheitsrisiken an, etwa Manipulationen und Hackerangriffe. „Selbst wenn Systeme geschützt und mit modernster Sicherheitstechnik ausgestattet wären, bleibt immer ein Restrisiko, das schlimmstenfalls das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Demokratie gefährden könnte.“
Auch der Fachverband Mehr Demokratie reagierte ablehnend auf die E-Voting-Idee des bayerischen Digitalministers. „Elektronische Abstimmungen sind intransparent“, teilte Roman Huber mit, geschäftsführender Bundesvorstand des Vereins. „Wählerinnen oder Wähler können nicht nachvollziehen, bei welcher Partei ihre Stimme verbucht wird. Etwaige Manipulationen sind nur von Fachleuten nachvollziehbar.“
Offen äußerte sich Huber zur Idee, etwa Bürgerbegehren zu digitalisieren. „E-Petitionen oder auch elektronische Unterschriften bei Bürger- oder Volksbegehren wären hilfreich. Sie erleichtern den Menschen die Teilhabe an demokratischen Prozessen. In beiden Fällen spielt das Wahlgeheimnis eine geringere Rolle, denn ‚Unterschrieben‘ wird mit vollem Namen und voller Adresse.“

