Mit den Freisprüchen für die beiden angeklagten Eisenbahner beweist das Landgericht München II nach einem langen Prozess um das Zugunglück Mitte 2022 in Garmisch-Partenkirchen viel Augenmaß. Und trägt viel zur Gerechtigkeit bei. Es gilt der Grundsatz, im Zweifel für den beziehungsweise die Angeklagten.
MeinungUrteil im Prozess um ZugunglückDer Zustand der Bahn ist ein Armutszeugnis für das Land
Kommentar von Klaus Ott
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Das Gericht beweist mit den Freisprüchen viel Augenmaß. Nun aber ist es höchste Zeit, die Verantwortung für das Desaster von Garmisch-Partenkirchen und bei der Bahn vollständig zu klären.

Unglück in Garmisch-Partenkirchen:Missstände bei der Bahn hören nicht auf
In der Beschwerde eines Strecken-Verantwortlichen ist von Überlastung, Druck auf die Beschäftigten und Risiken für die Sicherheit die Rede. Die Deutsche Bahn will das ändern, sagt aber, ein „echter kultureller Wandel“ im Unternehmen sei nicht „per Knopfdruck“ zu erreichen.
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