Mit einer Petition beim Landtag möchte der frühere Generalkonservator des Landesamts für Denkmalpflege (BLfD) Egon Greipl erreichen, dass seine Schadenersatzzahlung in Höhe von rund 730 000 Euro an den Freistaat nicht vollstreckt wird. Über seinen Rechtsanwalt will Greipl die Petition Mitte März einreichen, zusammen mit einer Unterschriftenliste seiner Unterstützerinnen und Unterstützer. Zu der Zahlung hatte ihn das Verwaltungsgericht Regensburg im Januar 2019 verurteilt. Im Januar 2022 wiederum scheiterte Greipl mit seiner Berufung gegen dieses Urteil beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München. Weil die VGH-Entscheidung nicht anfechtbar ist, dürfte die Petition die letzte Chance für Greipl sein, der von 1999 bis 2013 Generalkonservator war. Das Recht, sich mit einer Petition an den Landtag zu wenden, ist in der bayerischen Verfassung festgeschrieben und gilt für alle Bürgerinnen und Bürger.
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Wer verstehen will, warum Greipl sich ungerecht behandelt fühlt, muss die Hintergründe seines Falls kennen, der im Jahr 2013 seinen Ursprung hat. Damals ließ Greipl eine Liste der rund 160 000 Bau- und Bodendenkmäler in Bayern überprüfen. Eine große Aufgabe, für die er Helfer brauchte, die das BLfD über Werkverträge beschäftigte - und damit als Freiberufler, für die ein Arbeitgeber keine Sozialabgaben zahlen muss. Einem der Mitarbeiter stellte das BLfD mehrere Werkverträge nacheinander aus. Das sei dann aber kein Werkvertrag mehr, sondern ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsvertrag, fand dieser Mitarbeiter. Er klagte bis zum Bundesarbeitsgericht - und gewann. Doch statt Arbeitsverträgen stellte Greipl weiterhin mehrere Werkverträge nacheinander aus, insgesamt rund 90 Mal. Deshalb verklagte ihn der Freistaat, der für die Werkverträge Sozialabgaben nachzahlen musste - jene 730 000 Euro, die Greipl jetzt zurückerstatten soll.
Ein vergleichbarer Fall ist nicht bekannt
Weil der VGH befunden hat, dass der Denkmalpfleger nicht vorsätzlich, sondern "grob fahrlässig" handelte und nach dessen eigener Aussage nun vor dem Ruin steht, sieht Greipls Anwalt im Beamtenrecht die Möglichkeit, dass der Freistaat die 730 000 Euro stundet oder erlässt. Darüber hinaus argumentiert die Petition damit, dass es den digitalen "Denkmalatlas" deutschlandweit nur in Bayern gebe - womit Greipl dem Freistaat einen besonderen Dienst erwiesen habe, der nicht hoch genug eingeschätzt werden könne. Über den Denkmalatlas können Bürgerinnen und Bürger online auf Informationen, Fotos und GPS-Daten aller Denkmäler im Freistaat zugreifen.
Unter bayerischen Spitzenbeamten hatte das Urteil gegen den inzwischen 73-jährigen Greipl teils großes Unverständnis und Unruhe ausgelöst. Bisher ist kein Fall bekannt, in dem eine vergleichbare Verletzung der Dienstpflicht ähnlich massiv geahndet wurde.