Gesundheit:Ministerien stellen Broschüre für Demenzkranke in leichter Sprache vor

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Prognosen sagen für Bayern eine steigende Zahl von Menschen mit Demenz voraus. (Foto: Armin Weigel/dpa)

Demenz: Diese Diagnose haben rund 270 000 Menschen in Bayern. Die Zahlen steigen. Justiz- und Gesundheitsministerium wollen den Betroffenen Hilfestellung bei rechtlichen Vorsorgeschritten geben.

Angesichts steigender Zahlen von Menschen mit Demenz in Bayern wollen Justizminister Georg Eisenreich und Gesundheitsministerin Judith Gerlach (beide CSU) die Aufmerksamkeit auf rechtliche Vorsorgemaßnahmen lenken. Eine neue Broschüre mit dem Titel „Was ist eine Patienten-Verfügung? Infos in Leichter Sprache“ solle hier den Weg ebnen, teilten beide bei der Vorstellung des Informationsheftes mit. Betroffene und ihre Angehörigen sollten sich frühzeitig mit der weiteren Lebensplanung befassen.

Derzeit leben rund 270 000 Menschen in Bayern mit Demenz. Prognosen gehen laut Gerlach von steigenden Zahlen in den kommenden Jahrzehnten aus. Bis ins Jahr 2030 rechnen Experten demnach mit rund 300 000 Betroffenen im Freistaat, bis 2040 sogar mit 380 000. Umso wichtiger sei es, den Betroffenen ein Leben in der Mitte der Gesellschaft zu ermöglichen, sagte Gerlach.

„Ob nach einem Unfall, einer schweren Krankheit oder im Fall einer Demenz: Jeder von uns kann in die Situation geraten, wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen zu können“, sagte Eisenreich. „Häufig wird das Thema lange Zeit verdrängt. Aber es ist wichtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und Vorsorge für den Fall der Fälle zu treffen.“ Eine Patienten-Verfügung soll unter anderem klarstellen, wer etwa über ärztliche Maßnahmen entscheidet, wenn Betroffene bei fortgeschrittener Demenz dazu nicht mehr in der Lage sind.

„Wunsch und Wille der Betroffenen müssen immer im Mittelpunkt stehen. Das gilt vor allem bei Entscheidungen über Art und Umfang ärztlicher Behandlung, insbesondere am Lebensende“, sagte Eisenreich. „Auch Menschen, denen das Lesen und Verstehen normaler Texte schwerfällt, sollen bei diesen Fragen selbstbestimmt mitentscheiden können.“ Gerlach unterstrich, von einer Patienten-Verfügung profitierten auch die Angehörigen. „Denn sie stellt nicht nur für Betroffene selbst wichtige Weichen, sondern sie entlastet Angehörige bei schwierigen Entscheidungen im weiteren Krankheitsverlauf in einer ohnehin emotional äußerst belastenden Situation.“

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