DeggendorfPaar soll manipulierte TV-Receiver verkauft haben: Sky entsteht ein Millionenschaden

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Sportübertragungen gehören zu den Hauptsäulen des geschädigten Pay-TV-Senders Sky.
Sportübertragungen gehören zu den Hauptsäulen des geschädigten Pay-TV-Senders Sky. Robert Michael/dpa

Ein Elektromechaniker, 68, und seine Frau, 70, sollen in ihrem Geschäft in Deggendorf Geräte angeboten haben, mit denen der Empfang des Bezahlsenders Sky ohne Abonnement möglich war. Jetzt stehen sie vor Gericht.

Von Alexander Kappen, Landshut/Deggendorf

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Schon ein flüchtiger Blick in den Sitzungssaal 10 des Landshuter Landgerichts verrät, dass es sich hier um ein umfangreicheres Verfahren handelt. Drei Berufsrichterinnen und -richter und zwei Schöffen. Dazu eine Ergänzungsrichterin und zwei Ergänzungsschöffen. An der Stirnseite des Raums, dort, wo die Kammer ihren Platz hat, wird es langsam eng.

Eng getaktet ist auch der Sitzungskalender, der bis Ende Februar insgesamt 27 Verhandlungstage vorsieht, an denen sich ein Ehepaar aus dem niederbayerischen Deggendorf wegen gemeinschaftlichen schweren Computerbetrugs in 4611 Fällen verantworten muss. Die beiden Angeklagten, heute 68 und 70 Jahre alt, sollen durch den Verkauf manipulierter Empfangsgeräte dem Pay-TV-Sender Sky Deutschland einen Schaden von rund 4,4 Millionen Euro zugefügt und dabei selbst etwa eine halbe Million Euro erlöst haben.

Die Kommunikation über die vom Gericht bestellte Dolmetscherin klappe gut, versichert das in der Ukraine geborene Paar zu Beginn der Verhandlung. Zu sagen haben die beiden beim Prozessauftakt dennoch nicht allzu viel. Angaben zu den Vorwürfen machen sie nicht – zumindest vorläufig. „Unser Mandant wird sich zunächst nicht äußern“, sagt einer der Verteidiger des 68-jährigen Elektromechanikers. Genauso hält es seine Ehefrau. „Sie verteidigt sich vorläufig schweigend“, teilt ihr Anwalt mit.

Die bayerische Zentralstelle Cybercrime der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg legt den Angeklagten zur Last, im Erdgeschoss ihres Wohnhauses in Deggendorf seit 2014 ein Elektrogeschäft fast ausschließlich durch den Verkauf von Receivern mit manipulierter Software betrieben zu haben. Damit konnten die Kunden laut Anklage ohne das dafür eigentlich nötige Pay-TV-Abonnement auf das volle Programmangebot von Sky zurückgreifen, das etwa aus Filmen, Serien, Spartenkanälen und Sport-Live-Übertragungen besteht. Regulär muss man dafür rund 80 Euro im Monat hinlegen, was bei einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr 960 Euro ausmacht.

Die Angeklagten sollen ihre manipulierten Receiver für 199 Euro verkauft und von ihren Kunden zusätzlich 50 pro Jahr für die Nutzung ihres Accounts bei einem sogenannten Cardsharing-Server in den Niederlanden kassiert haben. Über diesen wurde das Kennwort des Pay-TV-Senders entschlüsselt und an die manipulierten Geräte der Kunden übertragen.

Wollte der Kunde die kostenpflichtigen Programme von Sky Deutschland über diesen Zeitraum hinaus ohne Abschluss eines Abonnements konsumieren, so war es laut Anklage erforderlich, „dass er mit dem Receiver in das Ladengeschäft der Angeschuldigten zurückkam und dort zum Preis von wiederum 50 Euro ein Update der Software beauftragte“.

Die manipulierten und als „Russen-Receiver“ bekannten Geräte werden über Mundpropaganda beworben

Das Programmangebot, das die beiden Angeklagten ihren Kunden zur Verfügung gestellt haben sollen, soll über die Programme von Sky hinausgereicht haben. Demnach bestand auch die Möglichkeit, weitere Pay-TV-Angebote ohne entsprechendes Abonnement über den Zugang der Angeklagten zu nutzen. Darunter Streaming-Angebote von Netflix, Amazon Prime, Telekom Magenta Sport oder ausländische Fernsehsender. Dafür sollen laut Staatsanwaltschaft weitere Kosten bis zu 40 Euro angefallen sein.

Der Ehemann soll für die Manipulation der Empfangsgeräte verantwortlich gewesen sein. Den Verkauf, die Erfassung der Kundendaten sowie das Vereinnahmen der Erlöse erledigte er, so sieht es die Staatsanwaltschaft, zusammen mit seiner Frau. Die Werbung für das Geschäft mit manipulierten Empfangsgeräten erfolgte nach Erkenntnis der Staatsanwaltschaft über Mundpropaganda. Das Produkt der Angeklagten sei als „Russen-Receiver“ bekannt gewesen.

Mit dem Geld sollen die Eheleute mindestens seit dem Jahr 2014 ihren Lebensunterhalt bestritten und die Kosten für das gemeinsame Haus, dessen Eigentümer sie sind, gezahlt haben. Die angeklagten Fälle beziehen sich auf den Zeitraum von September 2014 bis September 2019. Weiter zurückliegende Taten unterliegen nach Angaben des Staatsanwalts der Verfolgungsverjährung. Für die zwischen 2014 und 2019 mit den manipulierten Geräten erwirtschafteten Erlöse beantragt die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage entsprechend die Einziehung eines Wertersatzes in Höhe von rund einer halben Million Euro.

Ob sich das Ehepaar im Laufe des Prozesses doch noch zu den Vorwürfen äußern wird, bleibt am ersten Verhandlungstag offen. Ausgeschlossen scheint es jedoch nicht. So regt die Verteidigung des 68-Jährigen ein Rechtsgespräch aller Prozessbeteiligten im Anschluss an die öffentliche Sitzung an, dem sich auch der Staatsanwalt nicht verschließt. Ob diese Erörterung Bewegung in die Sache bringt, wird sich bei der Fortsetzung der Hauptverhandlung zeigen. Dann, so kündigt die Vorsitzende Richterin an, würden die Ergebnisse des Gesprächs verkündet.

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