Süddeutsche Zeitung

Schule während Corona:Erfolg für Maskengegner vor Gericht

Ein Urteil bestätigt die Gültigkeit eines Attests eines umstrittenen Arztes für eine Schülerin. Der Bayerische Schulleitungsverband zeigt sich entsetzt.

Von Anna Günther, München/Regensburg

Von 1,64 Millionen Schülerinnen und Schülern in Bayern sind derzeit 0,52 Prozent durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht an Schulen befreit. Das sind etwa 8500 Kinder und Jugendliche, viele von ihnen sind wohl gesundheitlich beeinträchtigt. Aber wer häufig mit Schulleitern spricht, hört immer Klagen über Maskengegner-Demonstrationen, Bedrohungen und dubiose Atteste von Ärzten, die auf Anti-Corona-Demos auftreten. Dass diese nun vor Gericht bestätigt wurden, bezeichnete der Bayerische Schulleitungsverband (BSV) am Freitag als "Schlag ins Gesicht" aller "Schulleitungen und Lehrkräfte, denen der Gesundheitsschutz sehr wichtig ist". Mit den jüngsten Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Regensburg und des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) habe "die Rechtssprechung" die Maskenpflicht an Schulen "de facto abgeschafft".

Ende Februar hatte das Verwaltungsgericht Regensburg bestätigt, dass eine Erstklässlerin im niederbayerischen Landkreis Dingolfing-Landau "aus gesundheitlichen Gründen" von der Maskenpflicht befreit ist - obwohl die Richter im Beschluss die "begründeten Zweifel an der medizinischen Vertretbarkeit der ärztlichen Diagnosen nicht verkennen". Demnach hatten sich die Eltern des Kindes seit Herbst 2020 auf mehrere Atteste berufen, an deren Richtigkeit die Schulleitung zweifelte, weil sie von Corona-skeptischen Ärzten ausgestellt sein sollen. Die Richter schlossen auch aus dem aktuellen Attest, dass der Arzt "offenbar ein genereller Maskenverweigerer" sei. Sie gaben den Eltern trotzdem Recht.

Dahinter steckt ein Grundsatzproblem: Das Attest erfüllt die formalen Kriterien der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zur Befreiung. Aber ob die Diagnose stimme, könnten weder Lehrer noch Justiz "verifizieren". Die Regensburger Richter verwiesen auf einen entsprechenden VGH-Beschluss. Demnach müssten Schulärzte klären, ob das Attest zum Gesundheitszustand passe. Fehlverhalten der Ärzte sei durch Berufsvertretungen oder in Strafverfahren zu klären.

Seit Monaten beklagen Schulleiter, dass sie sich mit Maskengegnern und Corona-Leugnern allein gelassen fühlen. BSV-Vizechef Andreas Fischer bestätigte diese Stimmung: Es fehle an Rückendeckung "von oben". Zwar betonen Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) und Ministerpräsident Markus Söder (CSU) stets, dass in Bayern strengere Regeln herrschen als in anderen Bundesländern, etwa die an allen Schulen geltende Maskenpflicht. Aber ob und wie diese Regel-Lücke nun geschlossen wird, und ob Schulärzte künftig Atteste prüfen, konnte das zuständige Gesundheitsministerium am Freitag nicht mitteilen.

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SZ vom 20.03.2021 / angu/lfr
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