Ostheim vor der Rhön:Anzeige wegen falscher Kinderbetreuung

Weil sie ihre Kinder von der Schwester betreuen ließ, um einkaufen zu gehen, hat die Polizei eine Mutter wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt.

Trotz Verbots hat eine Mutter in Unterfranken ihre Kinder von Dritten betreuen lassen - und sich damit eine Anzeige der Polizei eingehandelt. Um Einkäufe zu erledigen, hatte die Frau ihre Schwester und deren Lebensgefährten in ihrer Wohnung in Ostheim vor der Rhön (Landkreis Rhön-Grabfeld) mit der Beaufsichtigung ihrer Kinder beauftragt, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Dies stelle eine Ordnungswidrigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz dar und werde dem Landratsamt zur Anzeige gebracht.

Seit vergangenem Samstag gelten in Bayern wegen des Coronavirus weitreichende Ausgangsbeschränkungen sowie Versammlungs- und Kontaktverbote zu Menschen außerhalb des eigenen Hausstands. Die richtige Lösung wäre gewesen, Schwester und Freund um den Einkauf zu bitten und die Waren ohne Kontakt an der Haustüre abzulegen, sagte ein Polizeisprecher.

Über die Höhe der Bußgelder für die drei Betroffenen müsse noch entschieden werden. Fälle wie diese seien noch neu, sagte eine Sprecherin des Landratsamts Rhön-Grabfeld auf Anfrage. Die Geldstrafe solle aber durchaus eine Wirkung zeigen, betonte sie. Das Infektionsschutzgesetz sieht für Verstöße gegen Anordnungen Bußgelder von bis 25 000 Euro vor.

Zur SZ-Startseite
Frühlingshafte Temperaturen in Freiburg

FAQ zu Ausgangsbeschränkungen
:Darf ich im Garten grillen? Eine Motorrad-Tour machen? Zur Eisdiele gehen?

In Bayern gelten seit dem 21. März weitreichende Ausgangsbeschränkungen. Die sind auch weiter aktuell trotz der Einigung von Bund und Ländern auf ein Kontaktverbot. Ein Überblick.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: