Corona-Pandemie:Bayern beginnt mit Auffrischungsimpfungen

Coronavirus - Impfen

Bei der Impfreihenfolge, die im Dezember 2020 festgelegt worden war, wurden zuerst Hochbetagte und Pflegebedürftige geimpft.

(Foto: Daniel Karmann/dpa)

Mit der dritten Spritze soll einem Nachlassen der Impfwirkung vorgebeugt werden. Die bekannten Risikogruppen machen den Anfang - die Corona-Zweitimpfung muss sechs Monate zurückliegen.

Von Dietrich Mittler

Parallel zur aktuellen Kampagne, mit der bislang noch Unentschlossene für eine Erstimpfung gegen das Coronavirus gewonnen werden sollen, sind in Bayern jetzt auch Auffrischungsimpfungen für Menschen aus den bekannten Risikogruppen möglich. Mit der dritten Spritze soll einem Nachlassen der Impfwirkung vorgebeugt und überdies der Schutz vor der hochansteckenden Delta-Variante des Erregers Sars-CoV-2 erhöht werden. So etwa gehen die Impfstoffhersteller Biontech und Pfizer auf Grundlage vorliegender Erkenntnisse aus Israel sechs Monate nach der Zweitimpfung von einem Rückgang der Schutzwirkung ihres Vakzins aus. Überdies gilt es auch jene zu schützen, deren Immunsystem trotz vollständiger Impfung nicht ausreichend gegen Corona gewappnet ist. Beobachtet wird dies zum Beispiel bei Menschen mit Autoimmunkrankheiten und bei älteren Menschen.

"Die Auffrischungsimpfungen werden nicht zulasten der Erst- und Zweitimpfung gehen", betonte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Montag. Im Gegenteil: Erstimpfungen hätten auch weiterhin für ihn "erste Priorität". Impfstoff stehe auf jeden Fall in ausreichender Menge zur Verfügung. "Daher ermuntere ich auch alle Pflegekräfte in den Einrichtungen, die noch nicht geimpft sind, sich unbürokratisch mitimpfen zu lassen, wenn ein mobiles Team für Auffrischungen vorbeikommt", bekräftigte der Minister.

Holetschek und Ministerpräsident Markus Söder (CSU) begrüßten den Beschluss der Ständigen Impfkommission, Corona-Schutzimpfungen künftig für tatsächlich alle Kinder und Jugendlichen ab zwölf Jahren zu empfehlen. Im Freistaat werde das auch ohne Empfehlung seit Anfang August umgesetzt. "Inzwischen haben in Bayern bereits 24 Prozent der Zwölf- bis 17-Jährigen mindestens eine Impfung erhalten, 15,8 Prozent sind vollständig geimpft", hieß es aus dem Gesundheitsministerium.

Zu Beginn der Pandemie standen zunächst aber die gut 150 000 Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im Vordergrund - sowie generell über 80-Jährige. Bei ihnen bestand seinerzeit das höchste Risiko, an Covid-19 zu erkranken. Folgerichtig fanden bei ihnen dann vom 27. Dezember 2020 an die ersten Impfungen statt. Das setzt sich nun bei Drittimpfungen fort. Auch wenn diese grundsätzlich für all jene möglich sind, die vor mindestens sechs Monaten ihre Zweitimpfung erhalten haben, wird die Auffrischungsimpfung zunächst hochbetagten Personen zugute kommen, unter ihnen viele Pflegebedürftige. Doch nicht nur ihnen: Vorrang erhalten überdies jene, die in einer der Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder weiteren Einrichtungen für vulnerable Gruppen betreut werden. Auch Personen mit nachgewiesener Immunschwäche oder Immunsuppression steht jetzt bereits eine Drittimpfung offen.

Wegen der notwendigen Terminabsprachen, die von Mitte dieser Woche an mit den einzelnen Einrichtungen stattfinden sollen, wird es wohl noch etwas dauern, bis die mobilen Impfteams mit den Drittimpfungen beginnen können. Ohnehin ist aber vorgesehen, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im größeren Ausmaß zum Zuge kommen werden. "Die staatlichen Angebote sind hier ergänzend vorgesehen", betonte Holetschek.

"Nur dort, wo die Einrichtungen einen Bedarf sehen, sollen mobile Impfteams angefordert werden können", teilte der Bayerische Hausärzteverband seinen Mitgliedern mit. Die ursprüngliche Aufforderung an die mobilen Impfteams, in den Einrichtungen umgehend die Drittimpfungen einzuleiten, hatte unter etlichen Hausärzten für Verärgerung gesorgt. Vor allem bei jenen, die bereits in Alten- und Pflegeheimen ihre Patienten versorgen. Am vergangenen Freitag hatte daher das Gesundheitsministerium auf Intervention des Hausärzteverbandes klargestellt, dass in der Regel die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die Auffrischungsimpfungen übernehmen - und mobile Impfteams nur bei zusätzlichem Bedarf.

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