Im Gesundheitsministerium ist offenkundig nicht dokumentiert worden, aufgrund welcher Erkenntnisse die Staatsregierung die massiven Ausgangsbeschränkungen gegen die Corona-Pandemie erlassen hat. Das ist jetzt im Zuge eines Verfahrens vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Ansbach bekannt geworden. Die Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed vertritt dort eine Normenkontrollklage gegen die Anti-Corona-Verordnungen der Staatsregierung ab Ende März.
Corona-Maßnahmen:Aktenzeichen XY unbekannt
Zwar vorbildlich mit Maske - auf welcher Grundlage die Staatsregierung die Ausgangsbeschränkungen erlassen hat, kann ihr Ministerium nicht beantworten: Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU).
(Foto: dpa)Eine Rechtsanwältin will wissen, auf welcher Grundlage die Staatsregierung in der Corona-Krise die Ausgangsbeschränkungen verhängt hat. Aus dem Gesundheitsministerium heißt es, das sei nicht erfasst worden.
Von Lisa Schnell und Christian Sebald
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