Corona-Maßnahmen:Aktenzeichen XY unbekannt

Kabinett Bayern

Zwar vorbildlich mit Maske - auf welcher Grundlage die Staatsregierung die Ausgangsbeschränkungen erlassen hat, kann ihr Ministerium nicht beantworten: Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU).

(Foto: dpa)

Eine Rechtsanwältin will wissen, auf welcher Grundlage die Staatsregierung in der Corona-Krise die Ausgangsbeschränkungen verhängt hat. Aus dem Gesundheitsministerium heißt es, das sei nicht erfasst worden.

Von Lisa Schnell und Christian Sebald

Im Gesundheitsministerium ist offenkundig nicht dokumentiert worden, aufgrund welcher Erkenntnisse die Staatsregierung die massiven Ausgangsbeschränkungen gegen die Corona-Pandemie erlassen hat. Das ist jetzt im Zuge eines Verfahrens vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Ansbach bekannt geworden. Die Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed vertritt dort eine Normenkontrollklage gegen die Anti-Corona-Verordnungen der Staatsregierung ab Ende März.

Die Klage soll klären, ob die massiven Einschränkungen von Grundrechten wie der Bewegungsfreiheit oder der Versammlungsfreiheit aus rechtlicher Sicht angemessen waren. Die Juristin strebt nun eine öffentliche Verhandlung vor dem VGH an und hat beantragt, Ministerpräsident Markus Söder, Gesundheitsministerin Melanie Huml und weitere Kabinettsmitglieder als Zeugen zu laden.

Wie für andere Juristen auch sind die Ausgangsbeschränkungen für Hamed der massivste Eingriff in die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte der Geschichte der Bundesrepublik. Sie ziehe die Bedrohung der Gesellschaft durch die Pandemie nicht in Zweifel, sagt sie. Nicht außer Frage stehe für sie aber, welche Mittel der Staat einsetzen darf und soll, um sie einzudämmen. Um das zu klären, vertritt Hamed nicht nur Klagen gegen die bayerischen Anti-Corona-Verordnungen, sondern auch welche gegen die anderer Bundesländer. Die Eilanträge, die Hamed gegen die Verordnungen des Freistaats gestellt hat, hat der VGH bereits abgelehnt.

Nun geht es um das Hauptverfahren. In seinem Rahmen hat Hamed Einsicht in Akten, Dokumente und Vorgänge des Gesundheitsministeriums beantragt, die nachvollziehbar machen, auf welcher Basis die Entscheidung für die Ausgangsbeschränkungen zustande kam. Die Antwort von Humls Haus: Es gibt keine Akte. In den Worten des Ministerialen, der das Schreiben an den VGH verfasst hat: Es sei nicht möglich, eine "Behördenakte vorzulegen, die ein umfassendes Bild über die Erkenntnisse liefern könnte, welche bei der Meinungs- und Willensbildung der Staatsregierung (. . .) Berücksichtigung fanden".

Als Grund führt Humls Mitarbeiter an, dass sich die Staatsregierung einer solchen Vielzahl von Informationsquellen bedient habe, "dass eine aktenmäßige Erfassung nicht im Einzelnen erfolgen" habe können. Als Hauptquellen für die Einschätzung der Pandemie nennt er die täglichen Lageberichte des Robert-Koch-Instituts und des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, dazu wissenschaftliche Studien und Presseberichte sowie Gespräche mit Virologen und anderen Experten. Ein Ministeriumssprecher hat diese Aussagen noch einmal ausdrücklich bestätigt.

Für Jessica Hamed ist es "unfassbar, zweifelhaft und skandalös", dass es in Humls Haus keine Akten oder anderen Dokumente über die Erkenntnisse der Staatsregierung geben soll, die zu den massiven Ausgangsbeschränkungen führten. Bayern sei dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet, sagt sie. Das bedeute, dass Verordnungen auf einer sachlichen und nachvollziehbaren Grundlage erlassen werden müssen. Nur so könne ihre Rechtmäßigkeit überprüft und dem Rechtsstaatsprinzip Genüge getan werden. In anderen Ministerien kann sich denn auch niemand vorstellen, dass es keinerlei Unterlagen über das Zustandekommen der Ausgangsbeschränkungen geben soll.

Für eine Verordnung erarbeitet für gewöhnlich eine Abteilung einen Entwurf, der dann per Umlaufmappe durch viele Hände im Haus geht, vom Abteilungsleiter über den Amtschef bis zum Staatssekretär und Minister. Jede Stelle muss den Vorgang mindestens abzeichnen, meistens werden Vermerke angefertigt.

"Es ist relativ unmöglich, dass ein Vorgang durchs Haus geht, ohne dass jemand seinen Namen daruntersetzt", sagt eine Person, die mit den Abläufen in Ministerien vertraut ist. Normalerweise sei "alles schriftlich vermerkt". Ohne Unterlagen "wird es schwierig für eine Verwaltung zu funktionieren". Ein anderer sagt, die Situation zu Beginn der Corona-Krise sei "ein Sonderfall" gewesen. Die Staatskanzlei habe sich oft gemeldet, es habe viel "informelles Geschehen" gegeben. Trotzdem würde es ihn verwundern, "wenn es überhaupt nichts gäbe". Und ein dritter, der Jahrzehnte in der Staatsverwaltung gearbeitet hat, erklärt: "Vielleicht gibt es keine klassischen Akten mit Aktenzeichen, aber es gibt garantiert Mails und Vermerke."

Die Opposition übt denn auch heftige Kritik. Die Chefin der Landtags-Grünen, Katharina Schulze, sagte, es sei "der Wahnsinn", dass keine Akten über die Entscheidungsgrundlage vorhanden sein sollen. Die Regierung sei "in der Verantwortung, deutlich zu machen, auf welche Grundlagen sie sich stützt, um ihre Maßnahmen zu treffen". SPD-Fraktionschef Horst Arnold nennt die Nachricht "höchst verstörend" und spricht von "Verwaltungsversagen". Offenbar habe es sich bei den Ausgangsbeschränkungen um eine "Sponti-Aktion ohne die notwendige Tiefgründigkeit" gehandelt, sagt Arnold.

"Grundrechte über Monate hinweg einschränken, ohne die Entscheidungsgrundlagen zu dokumentieren - das wirft ein ganz schlechtes Licht auf die Regierung", erklärt Martin Hagen, Fraktionschef der FDP. Und die AfD sieht die Hauptverantwortung für "dieses dramatische Versäumnis" nicht nur bei Huml, sondern auch bei Ministerpräsident Söder.

Womöglich wird die Staatsregierung aber doch noch in ihren Akten wühlen müssen. Die Grünen haben eine umfassende Anfrage gestellt. Darin wollen auch sie unter anderem wissen, auf welcher Basis das Kabinett die massiven Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie beschlossen hat.

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