Süddeutsche Zeitung

Corona-Krise:Bayern schafft Beherbergungsverbot ab

Lesezeit: 1 min

Die umstrittene Regelung läuft an diesem Freitag aus, teilt die Staatskanzlei mit. Man werde sie aber wieder anwenden, wenn dies im Kampf gegen die Pandemie notwendig werde.

Das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots läuft in Bayern an diesem Freitag aus. Die Staatsregierung verzichte auf eine Verlängerung der Vorschrift, "wir belassen es dabei", sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Zur Begründung sagte Herrmann, dass man darauf setze, dass die Länder die Beschlüsse der Bund-Länder-Vereinbarung aus dieser Woche umsetzten.

Herrmann betonte, dass das Beherbergungsverbot aber weiter im "Instrumentenkasten" für den Kampf gegen die Pandemie enthalten bleibe. Sollte es notwendig werden, könne es somit wieder angewendet werden. Dies sei derzeit aber auch weniger relevant, weil die Ferien in vielen besonders von der Pandemie betroffenen Regionen bereits wieder vorbei seien.

Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder war zuvor auf Distanz zum Beherbergungsverbot gegangen. Die Einschränkungen für Reisende aus Gegenden mit besonders hohen Infektionszahlen seien im Kampf gegen die Seuche "in der Tat nicht das Wichtige. Das wird jetzt auch Stück für Stück auslaufen", sagte der CSU-Chef am Donnerstagabend in der ZDF-Sendung "Markus Lanz". Das liege auch daran, dass Gerichte die Verbote teilweise kassieren. Söder sagte am Donnerstagabend mit Blick auf Bayern: "Auch bei uns wird das so sein, dass wir das Stück für Stück auslaufen lassen." Voraussetzung sei aber, dass die Menschen sich an die neuen, strengeren Kontaktbeschränkungen hielten.

Am Donnerstag hatte die bayerische Regierung bei ihrer Sitzung noch beschlossen, dass das Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots bis auf Weiteres in Kraft bleiben soll. Es solle aber bis nach den Herbstferien regelmäßig überprüft werden. Bisher durften Touristen aus Gegenden mit besonders hohen Corona-Zahlen nur in ein Hotel, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Das Beherbergungsverbot war bei den Beratungen der Ministerpräsidenten im Kanzleramt am Mittwoch am umstrittensten, Länder wie Nordrhein-Westfalen und Thüringen setzen es gar nicht um. Bund und Länder fanden denn auch keine Einigung und vertagten das Thema erst einmal bis zum 8. November. Am Donnerstag kippten Gerichte in Baden-Württemberg und Niedersachsen die jeweiligen Verbote. Sachsen und das Saarland strichen die Regel. Dagegen lehnte das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht am späten Donnerstagabend einen Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland ab.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5074534
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de/dpa
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.