Corona-Krise:Ministerium hat Schnelltests zu schnell bestellt ...

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Insgesamt 5,3 Millionen Schnelltests hat das Gesundheitsministerium im Februar 2021 bei der Siemens Healthcare GmbH bestellt. (Foto: dpa)

... und offenbar zu viel bezahlt: Das Gesundheitsministerium hat vor dem Kauf wohl nicht genügend Vergleichsangebot eingeholt. Für die Steuerzahlenden könnte ein Millionenschaden entstanden sein.

Von Andreas Glas und Klaus Ott, München

Am 6. Mai 2021 schickte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) eine Pressemitteilung ins Land. Damals war der Corona-Impfstoff knapp, die Zeit drängte. Verständlich also, dass Holetschek in seiner Mitteilung "mehr Flexibilität bei Bestellungen" des Impfstoffes forderte. Fast ein halbes Jahr ist diese Forderung inzwischen alt, lange her, eigentlich keine Erwähnung mehr wert. Gäbe es da nicht noch ein Schreiben, das am 6. Mai 2021 verschickt wurde, von der Vergabekammer Südbayern ans Gesundheitsministerium. Und würde die Kammer darin nicht kritisieren, was Holetschek am selben Tag für sein Haus gefordert hatte: Flexibilität bei Bestellungen. Das Schreiben der Kammer legt nämlich nahe, dass das Ministerium die Bestellregeln so flexibel ausgelegt hat, dass für den Steuerzahler ein Millionenschaden entstanden sein könnte.

Es geht nicht um Impfstoff in diesem Fall, der erst jetzt bekannt wurde, sondern um Corona-Schnelltests. Insgesamt 5,3 Millionen solcher Tests hat das Gesundheitsministerium im Februar 2021 bei der Siemens Healthcare GmbH bestellt. Ein Deal, den die bei der Regierung von Oberbayern angesiedelte Vergabekammer Südbayern überprüft hat und zum Ergebnis kam, dass das Ministerium mehrfach gegen Vergaberecht verstoßen habe. Das geht aus dem Kammerbeschluss hervor, 24 Seiten, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen. Zuerst hatte das Nachrichtenportal Regensburg Digital darüber berichtet. Angestoßen hatte die Sache eine Firma, die beim Vergabeverfahren nicht berücksichtigt worden war.

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Der Fall könnte für den Freistaat in doppelter Hinsicht ein teures Geschäft gewesen sein. Erstens, weil es mindestens einen Anbieter gegeben haben könnte, der die Tests billiger hätte liefern können als die Siemens Healthcare GmbH. Und zweitens ist da jetzt die Frage, ob dem Gesundheitsministerium Schadenersatzansprüche drohen. Eine Sprecherin teilt auf Nachfrage mit, dass das Ministerium nicht davon ausgehe, dass solche Ansprüche bestehen. Überhaupt halte man die Entscheidung der Kammer "aus vergaberechtlicher Sicht für falsch". Das Ministerium hat deshalb Beschwerde gegen den Beschluss eingereicht, beim Obersten Landesgericht. Bis jetzt hat das Gericht noch nicht darüber entschieden.

Seit Pandemiebeginn gab es zahlreiche Lockerungen im Vergaberecht

Ihren Anfang nahm die Sache im Januar 2021. Damals erkundigte sich das Gesundheitsministerium nach Schnelltests. Obwohl mehrere Unternehmen eine baldige Zulassung ihrer Tests in Aussicht stellten und zusagten, dass sie danach zügig liefern könnten, holte das Ministerium nur bei drei Unternehmen Angebote ein. Das Ministerium erklärt dies mit der Dringlichkeit angesichts der damaligen Infektionslage. Tatsächlich waren seit Pandemiebeginn zahlreiche Lockerungen im Vergaberecht geschaffen worden, um Masken oder anderes Schutzmaterial so rasch und unbürokratisch wie möglich beschaffen zu können. Dieses Geschäft lief aus Sicht der Vergabekammer dann aber doch ein bisschen zu unbürokratisch.

Die Kammer, heißt es im Beschluss, gehe davon aus, "dass die Einbeziehung weiterer Unternehmen nicht zu einer nennenswerten Verzögerung der Zuschlagsentscheidung geführt hätte". Was den Preis ihrer Schnelltests angeht, macht die Siemens Healthcare GmbH auf Nachfrage keine Angaben und verweist auf das laufende Verfahren. Laut Regensburg Digital kosteten die Tests einer Firma, die bei der Vergabe nicht zum Zuge kam, pro Stück 3,20 Euro. Legt man eine Liste der zwischen Februar und Juli 2021 durch den Freistaat bestellten Schnelltests und deren Kosten daneben, könnten die Tests der Siemens Healthcare GmbH so viel teurer gewesen sein, dass sich unter dem Strich ein Schaden von mehr als zehn Millionen Euro ergeben würde.

Das Ministerium bezeichnet diese Rechnung als falsch. Man müsse bedenken, dass der von der nicht berücksichtigten Firma genannte Preis aus dem März 2021 stamme - der Zuschlag bei der Vergabe aber im Februar erteilt worden sei. Zudem verweist ein Sprecher auf die Unsicherheit eines Marktes, der damals noch gar nicht existiert habe. Die Firma, die sich bei der Vergabekammer beschwert hat, habe "die erforderlichen Mengen zum erforderlichen Zeitpunkt mit Tests vergleichbarer Qualität und der erforderlichen Sonderzulassung" nicht liefern können.

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