Die beiden Geschäftsleute aus der Oberpfalz, die den Freistaat beim Verkauf von Corona-Schutzmasken betrogen haben sollen, sitzen nicht mehr in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht Nürnberg entschied am Dienstag, die Haftbefehle außer Vollzug zu setzen, wie das in der Juristensprache heißt. Bei einem der beiden Beschuldigten handelt es sich um Matthias Penkala, einen Kommunalpolitiker der Freien Wähler aus der Oberpfalz. Er hatte nach Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 zusammen mit einem Geschäftspartner knapp 11,5 Millionen medizinische Schutzmasken aus China besorgt. Die beiden Geschäftsleute, die ein Unternehmen in der Oberpfalz betreiben, hatten die Masken dann für knapp neun Millionen Euro an den Freistaat verkauft.
Penkala und sein Geschäftspartner sollen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gefälschte Bescheinigungen über die Qualität der Ware vorgelegt und mangelhafte Masken geliefert haben. Das wäre dann Betrug in Millionenhöhe gewesen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sieht das Amtsgericht Nürnberg aber keinen dringenden Verdacht mehr, dass die Masken nicht der im Kaufvertrag vereinbarten Norm entsprochen hätten. Das Gericht geht nach Angaben der Staatsanwaltschaft von einer geänderten Verdachtslage aus: Die beiden Beschuldigten hätten geglaubt, es handele sich um mangelhafte Masken, hätten deshalb falsche Zertifikate vorgelegt und insofern einen versuchten Betrug begangen.

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Die beiden Verteidiger von Penkalas Geschäftspartner, Wolfgang Heer und Florian Münch, machen der Staatsanwaltschaft schwere Vorwürfe. Die Strafverfolger hätten die Inhaftierung "unseres beruflich und privat fest verwurzelten Mandanten auf Basis höchst einseitig geführter Ermittlungen erwirkt". Nachforschungen zu den Lieferanten der Masken in China seien gänzlich unterblieben. Zudem habe die Staatsanwaltschaft eine effektive Verteidigung behindert sowie ein von der Verteidigung vorgelegtes Gutachten über eine ausreichende Qualität der Masken "grundlos angezweifelt". Heer und Münch erklärten, die "Haftentlassung unseres Mandanten" sei überfällig gewesen.
Das Amtsgericht Nürnberg verzichtete bei der Freilassung von Penkala und seinem Geschäftspartner auf eine in solchen Fällen oft übliche Kaution. Die beiden Beschuldigten dürfen Deutschland nicht verlassen und müssen sich regelmäßig bei der Polizei melden. Das genügt aus Sicht der Justiz, um eine Flucht der beiden zu verhindern. Der Haftbefehl war damit begründet worden, dass den beiden wegen mutmaßlichem Betrug in Millionenhöhe eine hohe Haftstrafe drohe und deshalb Fluchtgefahr bestehe.
Penkala ist Stadtrat und dritter Bürgermeister in Freystadt im Landkreis Neumarkt, wo er auch dem Kreisrat angehört. Bei den Freien Wählern hat er mehrere Funktionen inne und war jahrelange Landesvorsitzender der Jugendorganisation. Bei dem Maskengeschäft hatte sich Penkala mit der Bitte um Hilfe auch an Wirtschaftsminister und Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger gewandt. Es ging um einen Kontakt zum Landesamt für Gesundheit, das damals für den Freistaat Corona-Schutzkleidung kaufte.

