Pandemie:Holetschek für Lockerung der Corona-Regeln in Bayerns Krankenhäusern

Pandemie: Ein Plakat mit der Aufschrift "Bitte beachten Sie die FFP2-Maskenpflicht" hängt am Eingang des Krankenhaus "Rechts der Isar" in München.

Ein Plakat mit der Aufschrift "Bitte beachten Sie die FFP2-Maskenpflicht" hängt am Eingang des Krankenhaus "Rechts der Isar" in München.

(Foto: Peter Kneffel/dpa)

Angesichts niedriger Infektionszahlen plädiert der Gesundheitsminister für eine Aufhebung vieler Einschränkungen in den Krankenhäusern. Die bayerische Krankenhausgesellschaft sieht das ähnlich.

Wegen der sich entspannenden Corona-Lage ist Gesundheitsminister Klaus Holetschek für eine Prüfung und möglichst auch eine Lockerung der Corona-Besuchsregelungen in Krankenhäusern. "Nach Austausch mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft appelliere ich an die Krankenhäuser, ihre Vorgaben für Patientenbesuche an das geänderte Infektionsgeschehen anzupassen", sagte der CSU-Politiker am Montag in München.

Besuche seien für die Genesung der Patienten wichtig und Einschränkungen des Besuchsrechts müssten verhältnismäßig sein. Aus der Sicht Holetscheks ist es an der Zeit, dass die Kliniken ihre Regelungen zu Besuchszeiten, Zahl der erlaubten Besucher und weitere Auflagen überprüfen. "Klar ist: Die Kliniken haben die beste Expertise, zwischen Infektionsschutz und Normalität abzuwägen. Der Freistaat verzichtet daher hier nicht nur weiterhin auf jedwede Vorgabe, sondern hat sogar auch die während der Corona-Pandemie den Kliniken zur Verfügung gestellten Empfehlungen für den Umgang mit Besuchswünschen aufgehoben", betonte er.

Roland Engehausen, Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, ergänzte, dass in den Krankenhäusern erfreulicherweise derzeit keine neue Corona-Welle erwartet werde. "Daher sehen wir nun schrittweise Möglichkeiten, die Besuchsregelungen der Kliniken an positive Entwicklungen anzupassen." Es sei begrüßenswert, wenn die Krankenhäuser ihre Besuchsregelungen nun unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten "mit Augenmaß dem geänderten Infektionsgeschehen anpassen können". Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten werde selbstverständlich weiter oberste Priorität haben.

Erst vor ein paar Tagen kippte Holetschek die Maskenpflicht für Beschäftigte in bayerischen Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen. Dort muss vom 1. Februar an kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden. Gleiches gilt für Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Die entsprechenden landeseigenen Maskenpflichten laufen am 31. Januar aus.

"Auch beim Thema Maskenpflicht und Testerfordernisse in medizinischen Einrichtungen sollte mit dem fortschreitenden Ende der Pandemie Eigenverantwortung an die Stelle staatlicher Vorgaben treten", sagte Holetschek. Der Bund müsse sich überlegen, die bundesrechtlichen Maskenpflichten auch in medizinischen Einrichtungen schon vor dem 7. April aufzuheben. "Die Einrichtungen wissen selbst ganz genau, wo Maßnahmen infektiologisch noch notwendig sind."

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