Corona-Impfstatus:Der neue bayerische Booster

Coronavirus - Impfzentrum

Eine neue Quarantäne-Regel für Kontaktpersonen tritt wohl im Laufe der Woche in Kraft.

(Foto: dpa)

Das Kabinett im Freistaat beschließt, dass eine Corona-Infektion nach doppelter Impfung genauso für die 2-G-Plus-Regel gilt wie eine dreifache Immunisierung - allerdings mit einer Ausnahme.

Von Andreas Glas und Hubert Grundner

G wie Geheimwissenschaft? Wer sich in der Pandemie einmal näher mit den "G-Regeln" befasst hat, dem drängt sich dieser Gedanke durchaus auf. So bestimmte anfangs die griffige 3-G-Regel - geimpft, genesen, getestet - das Verhalten im Alltag. Auch die 2-G-Regel war noch relativ einfach zu verstehen, wenn es etwa heißt, dass man für den Besuch einer Gaststätte zweifach geimpft oder von Covid-19 vollständig genesen sein muss. Kompliziert wurde es mit Einführung von 2 G Plus, wenn also zweifach Geimpfte und Genesene zusätzlich eine Auffrischungsimpfung oder ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen müssen. Derzeit ist dies in Bayern die Voraussetzung für den Besuch von Kulturveranstaltungen. Mit einer entscheidenden Änderung: Am Dienstag hat der Ministerrat beschlossen, dass künftig auch als geboostert gilt, wer zweimal geimpft und nach einem Impfdurchbruch wieder von einer Corona-Infektion genesen ist.

Die Staatsregierung setzt damit nach eigenen Angaben um, was die Virologin Ulrike Protzer und der Virologe Oliver Keppler in einer Studie herausgefunden haben: Dass nach einer Infektion trotz doppelter Impfung aus immunologischer Sicht kein Booster nötig sei. Oder wie es Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) noch prägnanter formuliert: "Jede Infektion ist eine Impfung." Für Menschen, die sich trotz zweifacher Impfung mit Corona infiziert haben, bringt der Status "geboostert" also eine gewisse Erleichterung.

Wer hingegen die erste Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten hat, muss weiterhin mit Nachteilen rechnen. Laut Gesundheitsministerium soll eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff bereits nach vier Wochen durchgeführt werden. Und weiter: "Diese gilt dann als Teil der Grundimmunisierung, nicht als Booster-Impfung. Die Booster-Impfung soll drei Monate später erfolgen." Der Booster-Status gilt hierbei erst vom 15. Tag an nach der Auffrischung. Der Freistaat beruft sich dabei auf eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko). In anderen Bundesländern hingegen reicht zum Teil eine weitere Impfdosis.

Obwohl Gesundheitsminister Holetschek erkennen lässt, dass er mit den aktuellen Regeln für Johnson-&-Johnson-Geimpfte nicht ganz glücklich ist, will Bayern vorerst daran festhalten. Es gebe "klare Aussagen" von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), "dass die Wirkung von Johnson & Johnson so reduziert ist, dass die zweite Impfung nur eine erweiterte Immunisierungsimpfung ist" und erst die dritte Impfung "den Booster-Effekt" habe, sagt Holetschek. Man müsse sich hier allerdings "nochmals die Abstände anschauen", also die drei Monate, die derzeit laut Stiko zwischen zweiter und dritter Impfung liegen sollen. "Kann man die verkürzen?"

Was Bayern schon jetzt verkürzt, wie zwischen Bund und Ländern vereinbart, ist die Corona-Quarantäne und -Isolation. Die Dauer der Isolation für Infizierte und die Dauer der Quarantäne für enge Kontaktpersonen beträgt künftig in der Regel zehn Tage. Nach sieben Tagen ist es möglich, sich mit negativem PCR- oder Antigen-Schnelltest freizutesten - wobei eine infizierte Person mindestens 48 Stunden symptomfrei sein muss. Für Beschäftigte in Kliniken und Altenheimen ist ein PCR-Test verpflichtend, um Isolation oder Quarantäne zu beenden - alternativ müssen fünf Tage lang täglich negative Schnelltests vorgelegt werden. Schülerinnen und Schüler sowie Kita- und Kindergarten-Kinder, die als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, können sich künftig bereits nach fünf Tagen freitesten, per PCR- oder Antigen-Schnelltest.

Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung haben, seit weniger als drei Monaten doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind, müssen bald gar nicht mehr in Quarantäne. Diese Regel tritt aber wohl erst im Laufe der Woche in Kraft, wenn der Bund nötige Rechtsänderungen umgesetzt hat. Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Variante infizierten Person eine Quarantäne von 14 Tagen, ohne Chance zum Freitesten.

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