Wirtschaft:Prüfverfahren für ausgezahlte Corona-Soforthilfen gestartet

Wirtschaft: Lange durften unter anderem Hotels, wie dieses hier in Oberstorf, keine Gäste empfangen.

Lange durften unter anderem Hotels, wie dieses hier in Oberstorf, keine Gäste empfangen.

(Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Nachdem der Staat in der Pandemie kurzfristig rund 2,2 Milliarden Euro an Hilfen ausgezahlt hat, will er nun nicht benötigtes Geld zurückhaben.

Mehr als zweieinhalb Jahre nach der Auszahlung der ersten Corona-Soforthilfen von Bund und Ländern startet in diesen Tagen das Prüfverfahren für Unternehmen und Selbständige. Nach Angaben des bayerischen Wirtschaftsministeriums erhalten alle Unternehmen, die von März bis Mai 2020 eine Corona-Soforthilfe erhalten haben, derzeit Post von den Bewilligungsstellen. Darin sei der Zugang zu einer Online-Plattform hinterlegt, über die sich die Abwicklung der erhaltenen Soforthilfen abschließen lasse.

Der Bund und der Freistaat hatten in den ersten Monaten der Pandemie kurzfristig rund 2,2 Milliarden Euro ausgezahlt, um drohende Liquiditätsengpässe auszugleichen und Insolvenzen zu verhindern. Unternehmen und Selbständige hatten bei der Antragstellung geschätzt, wie hoch ihr Liquiditätsengpass in den folgenden drei Monaten sein würde. Nun gelte es zu prüfen, ob die damalige Prognose tatsächlich so eingetreten sei, hieß es.

Über die Online-Plattform sollen mögliche oder anteilige Rückzahlungen registriert werden, sofern 2020 zu viel Soforthilfe ausbezahlt wurde. Etwaige Rückzahlungen seien bis zum 30. Juni 2023 möglich. In besonderen Einzelfällen sei von Mitte Juni 2023 an die Vereinbarung von Ratenzahlungen möglich. Eine schnelle Rückzahlung noch im Jahr 2022 könne aber steuerliche Vorteile mit sich bringen.

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