Süddeutsche Zeitung

Pandemie:Justizminister will Corona-Bußgeld zurückzahlen

Die bayerischen Corona-Ausgangsbeschränkungen im April 2020 erklärte das Bundesverwaltungsgericht jüngst für unverhältnismäßig. Nun will Justizminister Eisenreich Bußgeld auf Antrag erstatten - und prescht damit in der Staatsregierung vor.

Von Johann Osel

Justizminister Georg Eisenreich (CSU) plädiert für die Rückzahlung von bestimmten Corona-Bußgeldern, nachdem das Bundesverwaltungsgericht kürzlich die bayerischen Ausgangsbeschränkungen vom April 2020 für unverhältnismäßig erklärt hatte. Für die Maßnahmen dieser "kurzen Zeit", die nicht verhängt hätten werden dürfen, sollten die Bußgelder "aus meiner Sicht auf entsprechenden Antrag der Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt werden", sagte er am Mittwoch auf Nachfrage bei einem Pressetermin in München. Der Justizminister kann sich hier ein "bürgernahes" Vorgehen vorstellen; dies bedeute gleichwohl nicht, alles von Amts wegen automatisch zu prüfen und zurückzuzahlen. Es gebe in der Frage übrigens "keinen Dissens" mit dem Kollegen aus dem Gesundheitsressort.

Zuvor allerdings hatten sich weder Gesundheitsminister Klaus Holetschek noch der für die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständige Innenminister Joachim Herrmann (beide CSU) öffentlich zu der konkreten Frage geäußert - wodurch Eisenreichs Aussage durchaus als Vorstoß innerhalb der Staatsregierung betrachtet werden dürfte. Im Laufe des Mittwochs hieß es aus dem Gesundheitsministerium auf SZ-Anfrage, die beiden Minister seien da auf einer Linie. Später am Tag teilten Eisenreich und Holetschek gemeinsam mit: "Die Regelung dazu, wie der Freistaat in dieser Frage genau verfahren wird, ist aktuell noch in Arbeit." Die Staatsregierung analysiere die Urteilsgründe - die noch nicht zugestellt seien - "sorgfältig und zieht die erforderlichen Konsequenzen. Dies betrifft auch die Frage nach dem weiteren Umgang mit Bußgeldbescheiden". In dieser Haltung herrsche Konsens in der Regierung von Markus Söder.

Konkret geht es um die umstrittenen Corona-Regeln im Freistaat, die durch Verordnung von Anfang bis Mitte April in Kraft waren. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied vor gut einer Woche, dass die damalige Ausgangsbeschränkung - also das Verbot, die eigene Wohnung ohne triftigen Grund zu verlassen - mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar sei. Die Richter wiesen damit eine Revision der Staatsregierung gegen ein vorheriges Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zurück. Der VGH hatte die Corona-Verordnung aus dem Frühjahr 2020 nachträglich für unwirksam erklärt, die Regeln seien in der Ausgestaltung "zu eng" gefasst gewesen. Andere Bundesländer erließen damals lediglich Kontaktbeschränkungen außerhalb des Hausstandes. Bayern dagegen gestatte den Ausgang nur unter anderem bei Berufsausübung, Einkäufen, Sport im Freien oder Gassigehen mit dem Hund. Viel Aufsehen und Debatten hatte damals ausgelöst, dass anfangs bereits bloßes Sitzen auf einer Parkbank nicht erlaubt war.

Der damalige Corona-Bußgeldkatalog sah beim Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund ein Bußgeld im Regelsatz von 150 Euro vor. Nach Auskunft des Gesundheitsministeriums gab es zur Gültigkeit der besagten Verordnung knapp 22 100 Bußgelder deswegen. Nur um diese Zahlungen und ausschließlich aus dieser Phase im April 2020 würde es bei einer Rückzahlung auf Antrag gehen; also nicht für andere Verstöße zu jener Zeit oder später etwa gegen neue Regeln wie nächtliche Ausgangssperren.

Gleich nach dem Urteil des Leipziger Gerichts hatte zunächst FDP-Fraktionschef Martin Hagen gefordert, das Geld zurückzuzahlen - auch um eine umfangreiche Klagewelle zulasten der Gerichte vermeiden. Mit den Ausgangsbeschränkungen hätten Ministerpräsident Söder und die CSU "jedes Augenmaß vermissen lassen", so Hagen. "Es ist nicht akzeptabel, dass Bürger auf Basis rechtswidriger Verordnungen zur Kasse gebeten werden."

Inwieweit die Wiederaufnahme von Bußgeldverfahren vor Gericht grundsätzlich möglich wäre, ist in der Rechtswissenschaft umstritten. Bei Strafsachen, die auf der Grundlage von rechtswidrigen Gesetzen verhängt wurden, gibt es das - dies könnte womöglich übertragen werden. Sofern nicht ohnehin der Freistaat die nun von Eisenreich ins Spiel gebrachte Variante einer Rückzahlung auf Antrag umsetzt. Dies hätte freilich zur Folge, dass die Kommunen bereits verplante Mittel wieder hergeben müssten; wobei die Summen letztlich überschaubar sind. Insgesamt hatten Kommunen in der Pandemie aber durchaus beträchtliche Einnahmen durch Ordnungswidrigkeiten verzeichnet, beispielsweise die Stadt München meldete im März 2021 nach dem ersten Corona-Jahr zwei Millionen Euro als Zwischenbilanz.

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