Süddeutsche Zeitung

Corona-Pandemie:Was der Bund-Länder-Beschluss für Bayern bedeuten könnte

Am Mittag trifft sich das Kabinett, um über die Corona-Regeln zu beraten. Klar ist: Manche der bundesweiten Beschlüsse aus der Nacht gelten im Freistaat bereits. Ein Überblick.

Von Kassian Stroh

Die Beschlüsse des Bund-Länder-Treffens, wie man in den kommenden Wochen durch die Corona-Krise kommt, haben auch Auswirkungen auf Bayern - allerdings vermutlich keine gravierenden. Manche der Regelungen, auf die sich die Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwochabend geeinigt haben, gelten hierzulande bereits, andere bleiben hinter bayerischen Vorgaben zurück. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat für 12 Uhr sein Kabinett zu einer Sitzung zusammengerufen. Was es beschließen wird, ist unklar. Nach dem Treffen in Berlin sagte Söder dazu nur: Es gehe nun darum, an einigen Stellen nachzuschärfen und die in Berlin getroffenen Beschlüsse zu verankern.

Was in Berlin beschlossen wurde und was in Bayern bislang gilt:

Private Feiern: In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr soll für private Feiern eine Teilnehmerbegrenzung von 25 im öffentlichen Raum und 15 im privaten Raum (also in einer Wohnung zum Beispiel) gelten - so der Beschluss vom Mittwoch. Das anzuordnen, ist Sache der Kommunen. Ihnen legt der Freistaat in diesem Fall nahe, eine Begrenzung auf 50 Personen (öffentlicher Raum) zu beschließen beziehungsweise auf 25 (privater Raum) zu empfehlen. Hier müsste Bayern also seine aktuelle Regelung verschärfen. Allerdings sollen die bayerischen Kommunen schon jetzt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 eine Höchstzahl von 25 Personen festlegen, wenn die Feier, was angesichts der Außentemperaturen zunehmend der Fall sein dürfte, drinnen und nicht im Freien stattfindet. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen binnen einer Woche umgerechnet auf 100 000 Einwohner.

Maskenpflicht: Bund und Länder wollen, dass es bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum dort gibt, "wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen"; bei einem Wert von mehr als 50 soll sie erweitert werden. Das ist sehr vage formuliert. In Bayern gilt bislang: Eine Maske soll dort getragen werden, "wo die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist" - vorgeschrieben ist sie etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Geschäften. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 soll die jeweilige bayerische Kommune eine Maskenpflicht für belebte Plätze anordnen, so wie es diese Woche etwa München für die Altstadt-Fußgängerzone getan hat. Bei dieser Regelung geht der Freistaat bisher also weiter als der Bund-Länder-Beschluss.

Gastronomie: Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz auf mehr als 35, empfiehlt der Beschluss eine frühere Sperrstunde, ab 50 soll sie verbindlich ab 23 Uhr gelten samt einem Verkaufsverbot von Alkohol. Letzteres sieht die bayerische Verordnung bereits vor.

Veranstaltungen: Die Teilnehmerzahl soll begrenzt werden, wenn die Infektionszahlen steigen. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 soll dann generell eine Höchstzahl von 100 gelten - so der Bund-Länder-Beschluss. In Bayern gilt für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ganz generell eine Höchstzahl von 100 beziehungsweise 200, wenn alle Besucher fest zugewiesene Sitzplätze haben.

Kontaktbeschränkung: Laut dem Bund-Länder-Papier soll es in Hotspot-Regionen eine Kontaktbeschränkung geben: Dann sollen sich in der Öffentlichkeit nur noch zehn Personen treffen dürfen. Das gilt in Bayern bereits landesweit, völlig unabhängig vom Infektionsgeschehen. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 spricht der Beschluss auch davon, Feiern auf zehn Teilnehmer im öffentlichen Raum sowie auf zehn Teilnehmer aus höchstens zwei Hausständen im privaten Raum zu begrenzen. Für diesen Fall aber sind die Regeln in Bayern strenger: Hier sollen die Hotspot-Kommunen eine Kontaktbeschränkung auf höchstens fünf Personen anordnen - in privaten wie öffentlichen Räumen.

Nach dem Treffen mit Merkel und seinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern zeigte sich Söder nicht sonderlich zufrieden. Er machte deutlich, dass er sich in einigen Punkten ein anderes Vorgehen gewünscht hätte - als Beispiel nannte er das noch nicht einheitliche Bußgeld für Maskenverweigerer. In Bayern sind dafür 250 Euro fällig, in anderen Bundesländern ist es deutlich weniger. Nicht geeinigt hat sich die Runde auf ein einheitliches Vorgehen beim umstrittenen Beherbergungsverbot von Menschen aus Corona-Hotspots. In Bayern gilt ein solches bislang für insgesamt zehn Städte und Landkreise - und zwar noch bis einschließlich Freitag, 16. Oktober.

Die landesweiten Corona-Regelungen gelten bis einschließlich kommenden Sonntag, 18. Oktober. Es ist davon auszugehen, dass die entsprechende Verordnung, die Siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, vom Kabinett heute verlängert wird.

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