Urteil zu Coronamaßnahmen:Bayerns Ausgangsbeschränkungen waren unverhältnismäßig. Und jetzt?

Mittagspause auf der Parkbank

Wer sich während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 ohne trifftigen Grund draußen aufhielt, der riskierte ein Bußgeld.

(Foto: Peter Kneffel/dpa)

Nachträglich erklärt Bayerns höchstes Gericht die Ausgangsbeschränkungen im April 2020 für unwirksam, die Staatsregierung geht in Revision. Doch was folgt daraus? Eine Annäherung auf drei Ebenen.

Von Maximilian Gerl, Andreas Glas und Dietrich Mittler

Erst saß er in der Sonne, dann in einer Zelle. Der Fall des Münchner ÖDP-Chefs Thomas Prudlo machte im April 2020 Schlagzeilen. Kurz zuvor hatte die Corona-Pandemie Bayern ereilt, und ohne triftigen Grund durfte niemand mehr Wohnung oder Grundstück verlassen. Jogging im Park war erlaubt, sich auf eine Bank zu setzen eine Ordnungswidrigkeit. Prudlo sah dahinter keinen Sinn, blieb demonstrativ auf einer Grünfläche sitzen, musste mit aufs Polizeirevier, setzte sich danach wieder auf die Wiese und verbrachte schließlich eine Nacht im Arrest. Der Fall ist geklärt, im November 2020 bekam Prudlo nachträglich recht. "Ich finde es gut, dass das Ganze jetzt erneut juristisch angeschaut wird", sagt er. Das Ganze, das ist die erste Corona-Verordnung des Freistaats und einer ihrer Kernbestandteile: Die strengen Ausgangsbeschränkungen erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Mittwoch für unverhältnismäßig, also für unwirksam. Am Freitag kündigte die Staatsregierung an, in Revision zu gehen. Doch was lässt sich daraus lernen? Eine Annäherung.

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