Süddeutsche Zeitung

Coronavirus in Bayern:Wer braucht die drei Gs wann und wer nicht?

Geimpft, genesen, getestet: Warum braucht etwa der Friseur keinen 3G-Nachweis - sein Kunde aber schon? Ein Erklärungsversuch.

Von Maximilian Gerl

In Altötting gilt sie schon: die neue Corona-Verordnung des Freistaats. Drei Tage in Folge lag der Landkreis über der Sieben-Tage-Inzidenz von 35, seit Montag braucht es deshalb für viele Dinge eines von drei Gs. Wer nicht nachweislich geimpft, genesen oder getestet ist, kann zum Beispiel nicht mehr zum Friseur gehen. Doch die Beschäftigten im Salon dürfen ohne 3-G-Nachweis weiter schnippeln - obwohl sie der Kundschaft dabei genauso nahekommen wie diese ihnen.

Wer braucht die drei Gs wann und wer nicht? Mit Veröffentlichung der überarbeiteten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind die Fragezeichen bei den Corona-Regeln mal wieder groß. Auch, weil die sogenannte 3-G-Regelung nicht immer eingängig erscheint - so etwa bei körpernahen Dienstleistungen. Abstand halten ist bei Haar- und Fußpflege schwierig. Trotzdem muss nur die Kundenseite einen 3-G-Nachweis erbringen. Schülerinnen und Schüler dagegen müssen sogar vom neuen Schuljahr an zweimal wöchentlich einen negativen Testnachweis vorzeigen, um in den Präsenzunterricht zu gehen, unabhängig von der Inzidenz.

Sonderwürste für die Wirtschaft also? Ganz so einfach ist es nicht. Seit Ausbruch der Pandemie streiten Juristen, was Staat und Unternehmen Corona-bedingt vorschreiben dürfen. Tatsächlich sieht die aktuelle Verordnung keine Nachweispflicht für Beschäftigte vor. Das bestätigt auch ein Sprecher der Handwerkskammer für München und Oberbayern. Außerdem dürfe "der Arbeitgeber aus Gründen des Datenschutzes von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keine Auskunft zum Impfstatus verlangen". Daneben verweisen Arbeitsrechtler auf die Berufsfreiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Allerdings können die Bundesländer Ausnahmen erlassen, etwa im medizinischen oder pflegerischen Bereich. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen müssten aber "einer juristischen Überprüfung standhalten", schreibt die Gewerkschaft Verdi auf ihrem Informationsportal. Aus diesem Grund erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) im März die bayerische Infektionsschutzordnung für unwirksam. Sie hatte von Beschäftigten in Heimen verlangt, sich dreimal wöchentlich testen zu lassen, auch ohne konkreten Infektionsverdacht. Doch ein solcher Verdacht bestehe bei den Betroffenen nicht ohne Weiteres, befand der VGH.

An der Testpflicht für Besucher störte sich das Gericht damals hingegen wenig: Der damit verbundene Aufwand sei zumutbar. Auch Firmen können theoretisch Ausnahmen erlassen und etwa mittels Hausrecht Ungeimpften und Ungetesteten den Zutritt verwehren. Das dürfte aber wahrscheinlich nicht für Supermärkte, Verkehrsunternehmen und andere Betriebe möglich sein, die Dinge des täglichen Bedarfs anbieten. Auch Betriebskantinen sind ein Sonderfall. Sind sie öffentlich zugänglich, werden sie wie gastronomische Betriebe behandelt; für den Besuch ist ebenfalls eines von drei Gs nötig, falls die Inzidenz über 35 liegt.

Ausnahmen gelten zudem für Kinder und Jugendliche. Denn einerseits sind in Bayern nur Kinder unter sechs Jahren grundsätzlich von der 3-G-Regelung ausgenommen; andererseits wurde noch kein Impfstoff für Kinder unter zwölf Jahren zugelassen. Am Montag erklärte das Gesundheitsministerium deshalb, dass während der Sommerferien alle Schüler auch ohne Tests in die Innenbereiche von Schwimmbädern oder Lokalen dürfen. Sie müssen stattdessen einen Schülerausweis oder ein Schülerticket vorlegen. Die Testungen an Schulen und Kindertagesstätten seien auch künftig kostenlos.

Angesichts der komplexen Vorgaben ist die Überprüfung der 3-G-Regel fast schon ernüchternd geregelt. Die Betriebe sind zwar verpflichtet, sich von Kunden die entsprechenden Zertifikate vorher zeigen zu lassen. Die Nachweise müssen sie aber nicht dokumentieren. Will das Gesundheitsamt also Verstöße ahnden, wird sie die Übeltäter auf frischer Tat ertappen müssen.

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SZ vom 24.08.2021/infu
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