Was für den Teufel das Weihwasser ist, ist für die bayerische Staatsregierung das Marihuana. Das hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) mit Blick auf das Cannabis-Gesetz immer wieder sehr klargemacht. Auch für den Umgang mit dem ungeliebten Kraut hat er die Marschroute vorgegeben: „Wir werden dieses Gesetz extremst restriktiv anwenden. Da wird das Thema Entbürokratisierung für uns keine Rolle spielen“, sagte Söder vor einem Jahr. Dass Söder und sein Kabinett das auch extremst ernst meinen, zeigt sich neuerdings in einem für manche etwas skurril wirkenden Rechtsstreit zwischen der Staatsanwaltschaft Landshut und dem bayerischen Cannabis-Aktivisten Wenzel Cerveny. Darin nämlich geht es um die Frage, bis wann ein Steckling ein Steckling ist. Und diese Frage ist spätestens seit einer Razzia im Sommer vergangenen Jahres keine rein botanische mehr.
Rechtsstreit:Ein Mann kämpft für seine Cannabis-Pflänzchen
Lesezeit: 3 Min.

Bayerns Behörden gehen in die nächste Runde im Streit um die Cannabis-Legalisierung. Und greifen dabei anscheinend tief in die juristische Trickkiste. Dabei geht es um die Frage, wann ein Steckling auch wirklich ein Steckling ist.
Von Patrick Wehner

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