Gemischte BilanzZwischen „Freibrief“ und Schikane: ein Jahr Cannabis-Gesetz

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Legal mag es sein, in Bayern einen Joint zu rauchen. Aber nur in bestimmten Bereichen, fernab von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Sportstätten und Fußgängerzonen.
Legal mag es sein, in Bayern einen Joint zu rauchen. Aber nur in bestimmten Bereichen, fernab von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Sportstätten und Fußgängerzonen. (Foto: Martin Meissner/ap)

Vor mehr als zwölf Monaten hat die Ampelregierung Cannabis teilweise legalisiert. Welche Probleme die Justiz ein Jahr später sieht und wie viele Anträge von Cannabisclubs in Bayern derzeit geprüft werden.

Von Philipp von Reinersdorff

Nach mehr als einem Jahr Cannabislegalisierung in Deutschland fällt die Zwischenbilanz gemischt aus. Die Fraktion der Grünen hatte am Donnerstagabend in den Landtag geladen, Vertreter der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Anbauvereine und des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit waren gekommen, um ihre Erfahrungen zu teilen.

Obwohl die CSU sich von Anfang an gegen das Cannabis-Gesetz der Ampel-Regierung positioniert und so lange wie möglich die Legalisierung in Bayern blockiert hatte, scheint die Mehrheit der geladenen Experten damit zurechtzukommen. Die alte Regelung wünschte sich auf Nachfrage des Abgeordneten Toni Schuberl (Grüne) nur der Münchner Oberstaatsanwalt Michael Hauck zurück. Mit dem alten Gesetz habe er arbeiten können, sagte Hauck.

Größtenteils Einigkeit herrschte beim Thema Jugendschutz: Die „Cannabis Social Clubs“, also Vereine, die Cannabis bereits anbauen oder das in Zukunft vorhaben, könnten Jugendschutz nur in begrenztem Umfang leisten, hieß es von den Anbauverbänden. Denn das Gesetz schreibe sehr strikte Regeln für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren vor, weswegen viele Cannabisclubs von sich aus oft erst Mitglieder ab 21 Jahren aufnähmen, erklärte Emanuel Burghard, Vorsitzender des Dachverbandes der bayerischen Cannabis-Social-Clubs.

Den Jugendschutz übernehmen Menschen wie Siegfried Gift vom Jugendsuchthilfeverein Condrobs. Einen Anstieg an suchtkranken Jugendlichen habe er nicht bemerkt, sagte Gift. Dieses Argument hatten Kritiker des Gesetzes ins Feld geführt. Seit der Legalisierung gehe er proaktiv mehr in Schulen, um dort aufzuklären, sagte Gift. Deshalb überwiegen für ihn die positiven Effekte, es gebe viel mehr Elternabende und somit Wissen zum Thema Cannabis. Früher kamen gefährlich konsumierende Jugendliche über Strafverfahren zu ihm.

Die Eindämmung des Schwarzmarktes sei gescheitert

Die Hoffnung der Gesetzes-Befürworter, mit der Legalisierung den Schwarzmarkt auszutrocknen, hat sich nach Ansicht der Sicherheitsbehörden jedenfalls nicht erfüllt: Das neue Gesetz sei mit „verdammt viel Arbeit verbunden“, sagte Oberstaatsanwalt Hauck. Zur Zeit der Einführung konnten offene Haftbefehle teilweise nicht mehr vollzogen werden, weil durch die Absenkung des Strafrahmens die Taten schon verjährt gewesen seien. Auch der „Ameisenhandel“, also der Handel von kleinsten Mengen an Cannabis, habe einen „Freibrief“ erhalten, weil man nicht unterscheiden könne zwischen Eigenbedarf und Handel.

Maximilian Sigel, Leiter des Rauschgiftdezernats am Münchner Polizeipräsidium, sieht das ähnlich: „Viele Personen sind nicht in der Lage oder haben kein Interesse daran, an Anbauvereinigungen teilzunehmen.“ Diese Leute seien weiter auf den Schwarzmarkt angewiesen. Außerdem könnten die Anbauvereine aufgrund der Sach- und Personalkosten gar nicht mit den Preisen auf dem Schwarzmarkt mithalten, wo immer noch hohe Gewinnmargen erzielt würden. Auch seien in München die Fahrten unter Drogeneinfluss um fünfzig Prozent angestiegen. Dem hielt der Cannabis-Club-Verbandschef entgegen, dass Konsumenten am Steuer nun viel öfter zugeben würden, geraucht zu haben. Das verzerre die Statistik.

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:Cannabis-Clubs in Bayern erhalten erstmals Anbau-Genehmigungen

Monatelang blockierten die bayerischen Behörden mehr oder weniger offen die Cannabis-Legalisierung. Damit ist nun Schluss. Das Gesundheitsministerium spricht von „unausweichlichen rechtlichen Zwängen“.

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Nicht alle Vertreter des Staates am Tisch zogen eine negative Bilanz: Simon Pschorr, Staatsanwalt in Regensburg und Mitglied in der „Neuen Richtervereinigung“, sprach zwar auch von einer Rechtsunsicherheit, die Behörden und Konsumenten belaste. Aber er sehe „einen ganz erheblichen Rückgang“ der Verfahren. Die polizeiliche Kriminalstatistik weise ein Drittel weniger Betäubungsmittelstraftaten aus. Pschorr forderte sogar legale Zugänge zu Cannabis außerhalb der Anbauvereine, denn nur „kriminelles Cannabis“ sei ein Einstieg in den Schwarzmarkt.

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hatte zuletzt für viel Frust unter den Mitgliedern der Cannabisclubs gesorgt. Amtsleiterin Caroline Herr ist verantwortlich für die Genehmigung der Cannabisclubs in Bayern. Erst am 23. April, nach mehr als einem Jahr, erhielten die ersten drei Anbauvereine in Bayern ihre Anbauerlaubnis. Herr betonte im Landtag, dass ihre Behörde zuerst für Gesundheitsschutz und Prävention stehe. Die Cannabis-Aufgabe, die sie im letzten Jahr bekommen habe, sei eine ganz neue Art der Tätigkeit gewesen. Aber sie hätten sich „alle Mühe gegeben“, diese Aufgabe zu erfüllen. Anders als in anderen Bundesländern hätten sie Geländebegehungen mit der Polizei vorgenommen; sie seien dort aber nicht als „Kontrollbehörde“ aufgetreten, sondern hätten beraten.

26 weitere Anträge für Cannabisclubs in Bayern in Prüfung

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte allerdings nach der Teillegalisierung den persönlichen Abwehrkampf gegen Cannabis in Bayern angekündigt und damit auch die Marschrichtung der bayerischen Behörden vorgegeben. Erdinc Tuncer vom Cannabis Social Club Minga in München, der im November 2024 einen Ablehnungsbescheid vom LGL erhalten hatte, kritisierte unter anderem fehlende Transparenz bei den Prozessen und der Kommunikation. Doch er gibt nicht auf: „Wir klagen derzeit gegen das LGL in der Sache, weil wir als einziger Verein abgelehnt worden sind.“

Tuncers Ansicht nach sind die ersten drei Genehmigungen nur unter Zugzwang entstanden. Die Gesundheitsbehörde begründete die lange Wartezeit mit der bestehenden Rechtsunsicherheit. Auf Nachfrage erklärte das LGL im Nachhinein, dass sich derzeit 26 weitere Anträge von Anbauvereinen in Prüfung befänden. Wann die Bescheide erteilt würden, konnte die Behörde nicht abschätzen, das hänge unter anderem von der Qualität der Anträge ab.

Mit Blick auf die Sinnhaftigkeit des Cannabis-Gesetzes erklärte Amtsleiterin Herr, dass die Anbauvereine den Konsumbedarf nicht decken könnten. Sie sehe auch keine Perspektive dafür, dass man bundesweit auf mehr als 150 Anbauvereine komme. Um den Schwarzmarkt „zu entlasten“ brauche es andere Maßnahmen. Der Regensburger Staatsanwalt Pschorr hielt in seinem Schlussstatement fest: „Der Gesetzgeber hat sich im Spannungsfeld zwischen Gesundheitsschutz und individueller Freiheit für die individuelle Freiheit entschieden. Er sollte diesen Weg auch zu Ende gehen.“

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