Protest vor Landtagsabstimmung:Kritiker von Bayerns Bundeswehrgesetz drohen mit Klage

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Jugendoffizier Dhany Sahm diskutiert mit Schülerinnen bei einem Klassenbesuch in Bamberg. (Foto: Pia Bayer/dpa)

Per Gesetz will die bayerische Staatsregierung die Hochschulen in die Pflicht nehmen und sie zu einer engeren Kooperation mit der Bundeswehr verpflichten. Doch es gibt Widerstand, und der wird lauter.

Eine Woche vor der geplanten Abstimmung über das neue Bundeswehrgesetz der Staatsregierung drohen Kritiker mit einer Verfassungsklage. Mehr als 1000 Personen – darunter der Liedermacher Konstantin Wecker, die Theologin Margot Käßmann, der ehemalige IG Metall-Chef Jürgen Peters und der Bürgerrechtler, Jurist und Publizist Rolf Gössner – unterzeichneten zwischenzeitlich eine Petition gegen das Gesetz und forderten einen Verzicht auf den Beschluss. Sie befürchten, mit der Umsetzung gehe eine „Militarisierung des Bildungsbereichs“ einher.

Am kommenden Mittwoch (17. Juli) ist die Verabschiedung des Gesetzes im Landtag geplant – es soll Universitäten und Hochschulen davon abhalten, eine militärische Nutzung ihrer Forschung zu verbieten –, auch wenn es derartige sogenannte Zivilklauseln noch nirgendwo im Freistaat gibt. Stattdessen soll ein Kooperationsgebot von Hochschulen und Bundeswehr vorgeschrieben werden, in Fragen der nationalen Sicherheit sogar eine Kooperationspflicht.

Zudem sollen staatliche Schulen mit Jugendoffizieren zusammenarbeiten. Vorgesehen sind auch Erleichterungen für die Bundeswehr etwa beim Baurecht auf Kasernengeländen. Im Entwurf heißt es, man wolle „den ungehinderten Zugang der Bundeswehr zu Forschung und Entwicklung an Hochschulen“ sicherstellen, ihren Zutritt zu Schulen erleichtern und „den Erfordernissen der Verteidigung und des Zivilschutzes in der Raumordnung“ Rechnung tragen.

Die Kritiker bemängeln auch, dass die im Gesetzgebungsverfahren von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern vorgebrachten Gegenargumente bisher nicht gewürdigt worden seien. Unter anderem hat die Gewerkschaft verfassungsrechtliche Bedenken, da das Gesetz „unverhältnismäßig in die Autonomie der Hochschulen und damit in die Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit eingreift und gegen die Gewissensfreiheit an Schulen verstößt“. Das neue Bundeswehrgesetz stelle einen massiven Eingriff in die Grundrechte von Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftlern und wissenschaftlichen Einrichtungen dar, sagte Eduard Meusel von der GEW. „Obwohl ihnen grundgesetzlich ein Recht auf Wissenschaftsfreiheit zusteht, wird ihnen ab sofort von der Bayerischen Staatsregierung jegliche Möglichkeit genommen, sich zu einer rein friedlichen Forschung und Lehre zu bekennen“, sagte Meusel.

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