Jetzt nicht, dass es gleich wieder heißt: diese renitenten Bayern! Bloß, weil das manchmal erstaunlich unbescheidene bayerische Wahlvolk dauernd seinen gewählten Gemeinderäten reinregiert. Jedenfalls werden ungefähr 40 Prozent aller deutschen Bürgerbegehren, Bürgerentscheide und Ratsbegehren in Bayern abgehalten.
Bei Ratsentscheiden wäre der Anteil bestimmt noch mal ein ganz anderer, denn die 2056 Gemeinden in Bayern machen zusammen nur ein knappes Fünftel aller deutschen Kommunen aus. Aber es gibt ja gar keine Ratsentscheide, sondern nur Ratsentscheidungen. Und gegen die richten sich dann eben die ganzen Bürgerbegehren.
So ein Bürgerbegehren mündet bei ausreichend Unterschriften in einen Bürgerentscheid, sofern die Räte dem Begehren nicht freiwillig folgen oder es sich doch noch als unzulässig erweist. Und beim Entscheid stellen dann die derart herausgeforderten Räte gern ein gegenteiliges Ratsbegehren zur Abstimmung.
Eingeführt wurde das alles in Bayern vor genau 30 Jahren, und zwar ebenfalls durch eine Art Bürgerentscheid, welcher auf Landesebene aber Volksentscheid heißt und schon in der bayerischen Nachkriegsverfassung aus dem Jahr 1946 vorgesehen ist. Diese in vielerlei Hinsicht vorbildliche Verfassung wiederum war nach einer Art landesweitem christsozialdemokratischem Ratsbegehren per Volksabstimmung angenommen worden.
All das ist aber nicht der Grund, warum das manchmal ein bisschen kompliziert wirkt mit der direkten Demokratie. Schwierig wird es vor allem dadurch, dass die Bürgerinnen und Bürger die jeweilige Streitfrage am Ende immer mit einem schlichten „Ja“ oder mit einem ebenso schlichten „Nein“ beantworten müssen. Und ein von Haus aus so klares Ergebnis scheint manchmal nahezu zwangsläufig zu extrem komplex formulierten Fragen zu führen, die in den jeweils zuständigen Lokalzeitungen oft ganze Absätze füllen.
Der allererste Bürgerentscheid Bayerns fand jedenfalls gleich im Dezember 1995 statt, nur ein paar Wochen nach der Einführung. In Waldsassen in der Oberpfalz ging es um die erwünschte Trasse für eine Ortsumgehung. Die Abstimmung damals war richtungsweisend, denn Verkehrsfragen sind zu einer Art Lieblingsthema für Bürgerbegehren geworden.
Aber Straßen hin oder her: Allein damit hätte man es in den 30 Jahren nicht auf 3739 Bürgerbegehren und mehr als 2300 Bürgerentscheide gebracht. Da braucht es schon Leuchttürme der direkten Demokratie wie Landsberg am Lech, Erlangen, Traunreut oder Oberammergau mit ihrer vollen Vielfalt an Streitfragen. Speziell Oberammergau wird, was die Bürgerbegehren pro Einwohner betrifft, wohl der direktdemokratischste Passionsspielort weit und breit sein. Einig ist man sich dort eigentlich hauptsächlich darin, dass das bürgerbegehrteste Thema von allen „der Passion“ heißen muss und nicht „die Passion“. Und was diesen Passion betrifft, so könnte es turnusgemäß spätestens alle zehn Jahre wieder was zu entscheiden geben.
Allerdings führt auch ein vermeintlich einmaliges Thema wie eine Umgehungsstraße nach einem Entscheid nicht immer gleich rum ums Eck. Die Straße vom Premierenentscheid in Waldsassen zum Beispiel ist immer noch nicht gebaut. Denn erst mussten noch ein paar Gerichte mitreden, und jetzt hat der Bund für seine B299 gerade kein Geld mehr übrig.


