Brauen in Bayern:Das Reinheitsgebot war nur ein Lückenfüller

Brauen in Bayern: Hopfen, Malz, Hefe, Wasser - mehr gehört nach dem Reinheitsgebot nicht ins Bier.

Hopfen, Malz, Hefe, Wasser - mehr gehört nach dem Reinheitsgebot nicht ins Bier.

(Foto: Frank Leonhardt/dpa)

Als einheitliche Regelung jedenfalls war es nicht gedacht, hat nun ein Historiker herausgefunden. Schuld an der vermeintlich falschen Interpretation war ein Übersetzungsfehler.

Von Matthias Köpf, Bad Reichenhall

Das Reinheitsgebot von 1516 gilt nicht nur als Großtat staatlich verordneten Verbraucherschutzes, sondern es ist längst auch ein wichtiges Element des bierbayerischen Selbstbewusstseins und ein zentrales Marketinginstrument der Brauer. Auf jeden Fall wirkt es weit über das Bayern des Jahres 1516 hinaus. Doch wenn es stimmt, was Historiker Johannes Lang herausgefunden hat, dann galt das Reinheitsgebot damals gar nicht im ganzen Land. Denn das Reinheitsgebot habe keineswegs der Vereinheitlichung verschiedener älterer Regelungen gedient, schreibt Lang in einem Aufsatz, der in der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte erschienen ist. Vielmehr habe es ausschließlich da gegolten, wo es noch keine eigenen Regeln gegeben habe.

Dass das Reinheitsgebot von 1516 zahlreiche Vorläufer hatte, wurden nicht erst 2016 breit diskutiert, als zum 500-Jahr-Jubiläum dem Bier gleich eine eigene Landesausstellung gewidmet war. Eine dieser Vorgängerregelungen hatte Lang vor vier Jahren selbst in den Beständen des Bayerischen Hauptstaatsarchivs entdeckt. Sie stammt aus dem Jahr 1493 und aus der Stadt Bad Reichenhall, wo der habilitierte Historiker Lang als Stadtarchivar arbeitet. In seinem aktuellen Aufsatz hat er dieses Reichenhaller Reinheitsgebot nun in Beziehung zu ähnlichen Regelungen gesetzt, wie sie etwa 1469 in Regensburg, 1486 in Landshut oder 1487 in München erlassen wurden. Und derlei kommunale Reinheitsgebote habe das bayerische Reinheitsgebot von 1516 eben gerade nicht ersetzen und vereinheitlichen sollen, wie es bisher weithin angenommen wurde. Den Grund für diesen Irrtum sieht Lang in einer Art innersprachlichem Übersetzungsfehler.

Denn das neue Reinheitsgebot sollte 1516 "füran allennthalben in dem Fürstennthumb Bayern / auf dem lannde / auch in unsern Stetten und Märckthen / da deßhalb hievor kain sonndere ordnung ist" gelten. So zitiert der Historiker das Original und weist besonders auf das kleine Wörtchen "da" hin. Das sei bisher immer kausal als "weil" gedeutet worden. Es müsse aber lokal als "wo" interpretiert werden, weil das Mittelhochdeutsche noch gar keine kausale Bedeutung von "da" gekannt habe. Demnach hätte das Reinheitsgebot eben nicht im ganzen Herzogtum Baiern gegolten, weil es dafür zuvor keine besondere Regelung gegeben hätte. Stattdessen galt es in Langs Interpretation nur genau dort, wo es diesbezüglich zuvor keine besondere Regelung gab.

Einen solchen Mangel an Verbraucherschutz vermutet Lang weniger in den Städten, sondern vor allem auf dem Land und da vor allem auf dem Gebiet des einstigen oberbayerischen Teilherzogtums. Denn für den niederbayerischen Teil, zu dem damals auch Bad Reichenhall gehörte, hatte Herzog Georg 1493 die so genannte Bierordnung erlassen. 1516, also zehn Jahre nach der Wiedervereinigung, ist in Langs Augen dann nur noch ein Mindeststandard für das ganze Land eingeführt worden, was auch für die Erwähnung der Gerste als Braugetreide gelte. Ein solcher Mindeststandard könnte auch deswegen nötig geworden sein, weil sonst die Brauer auf dem Land Wettbewerbsvorteile durch unlautere Verfahren und minderwertige Zutaten genossen hätten.

Denn dass die Brauer einst viel mehr als nur die Dreieinigkeit von Malz, Wasser und Hopfen verarbeitet haben, zeigt sich schon daran, dass Reinheitsgebote überhaupt notwendig waren. Speziell beim Würzen wurde einst nicht nur mit Hopfen, sondern etwa mit Nusslaub, Buchenasche, weißem Pech, Anis, Petersilie, Wurzeln, Steinwurz oder Harz hantiert. Nicht alles davon war besonders bekömmlich und manches wohl sogar gesundheitsschädlich. Auch die Reichenhaller Ratsherren sahen da Handlungsbedarf. Zugleich ging es auch ihnen ums Geld. Denn sie führten mit herzoglicher Genehmigung eine Art kommunaler Alkoholsteuer ein, um damit die horrenden Schulden der Stadt abzubauen. Und da konnte es nicht schaden, vorher noch ein paar klare Standards festzulegen.

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Elisa Raus

Essen und Trinken
:Die Bierkönigin

Sie hat mehr Ahnung von Hopfen und Malz als alle Stammtischsitzer und Hipster-Kellner zusammen: Elisa Raus ist die erste Biersommelier-Weltmeisterin.

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