Umwelt und Natur:Neuerliche Klage gegen Abschuss von Bibern im Allgäu

Lesezeit: 1 Min.

Der Biber ist eine streng geschützte Art.
Der Biber ist eine streng geschützte Art. (Foto: Patrick Pleul/dpa)

Der Streit um die Abschussgenehmigung von Bibern geht weiter. Nach einem neuen Erlass des Landratsamts Oberallgäu klagen Naturschützer erneut.

Der Bund Naturschutz (BN) hat erneut Klage eingereicht wegen einer neuen Genehmigung zum Abschuss von Bibern im Oberallgäu. Der bereits in Kraft getretene Erlass des Landratsamts Oberallgäu erlaubt die Tötung von Bibern ohne Einzelgenehmigung innerhalb von 30 Metern um Bundes-, Staats- und Kreisstraßen sowie an Schienenwegen. Grund dafür sind dem Landratsamt zufolge unter anderem Schäden an Straßen und Bahnstrecken sowie damit verbundene Ausfälle.

Bereits im Herbst vergangenen Jahres hatte der BN gegen die damals neu erlassene Allgemeinverfügung zum Abschuss von Bibern geklagt. Diese Verordnung kippte das Verwaltungsgericht Augsburg schließlich im November nach einem Eilantrag des BN. Die Verfügung habe sich als rechtswidrig erwiesen, weil das Landratsamt den BN nicht in die Entscheidung einbezogen hatte, hieß es vom Gericht. Naturschutzvereinigungen hätten im Fall des geplanten Biberabschusses Mitwirkungsrechte.

SZ Bayern auf Whatsapp
:Nachrichten aus der Bayern-Redaktion – jetzt auf Whatsapp abonnieren

Von Aschaffenburg bis Berchtesgaden: Das Bayern-Team der SZ ist im gesamten Freistaat für Sie unterwegs. Hier entlang, wenn Sie Geschichten, News und Hintergründe direkt aufs Handy bekommen möchten.

Mit der praktisch gleichen Argumentation hatte auch die Wolfsverordnung des Freistaates zwischenzeitlich eine juristische Schlappe erlitten. Auch sie wurde aber inzwischen inhaltlich identisch erneut erlassen. Auch hiergegen hat der BN erneut Klage eingereicht.

Zwar habe das Landratsamt nach der Einkassierung des Erlasses die formelle Beteiligung des BN nachgeholt, heißt es in deren Mitteilung. Am Inhalt des Erlasses scheint sich jedoch nicht viel geändert zu haben. „Nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen hat das Landratsamt Oberallgäu die Biber-Allgemeinverfügung nun in geringfügig geänderter Form erneut erlassen“, so das Amt. Zentrale Infrastruktur solle so besser geschützt werden.

MeinungVGH kippt Wolfsverordnung
:Die Staatsregierung muss sich an Recht und Gesetz halten

SZ PlusKommentar von Christian Sebald

Der BN kritisierte den Erlass vehement. „Die neue Verordnung ist nahezu identisch zur alten und damit weiterhin sachlich nicht sinnvoll und rechtlich nicht haltbar“, begründete BN-Landesbeauftragter Martin Geilhufe die Klage beim Verwaltungsgericht Augsburg. „Bei streng geschützten Arten schreibt das Gesetz vor, dass vor einer pauschalen Abschussgenehmigung alle Alternativen geprüft werden müssen.“ Das sei an dieser Stelle nicht geschehen.

Bei Problemen mit Bibern würden im Regelfall einfache Schutzmaßnahmen wie Drahtgeflechte gegen Biberhöhlen ausreichen und hätten einen dauerhaft wirksameren Effekt, erklärte Geilhufe. Bei einem Abschuss besetzten andere Biber die Reviere meist sofort neu.

© SZ/DPA - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Mitgliederzahlen
:Was hinter den angeblichen Eintrittswellen bei Parteien steckt

Von den Linken bis zur AfD: Alle prahlen mit steigenden Mitgliederzahlen. Was ist tatsächlich dran – und warum geben sich einige Parteien plötzlich schmallippig? Nachgefragt in Bayern.

SZ PlusVon Max Weinhold

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: