Süddeutsche Zeitung

Bayerische Demokratiegeschichte:Höhen und Tiefen, Freuden und Laster

Das Bayerische Hauptstaatsarchiv verwahrt die Akten des Landtags, in denen sich das Leben in Bayern von 1818 bis 1934 oft bis ins Detail widerspiegelt. Findbücher ermöglichen jetzt eine schnelle Suche nach Beschlüssen und Eingaben von Bürgern.

Von Hans Kratzer

Die erste Frau, die als Rednerin im bayerischen Landtag auftrat, hieß Rosa Kempf und stammte aus Birnbach im Rottal. Sie war während der Revolution von der Regierung Eisner in den "Provisorischen Nationalrat" berufen worden. Am 18. Dezember 1918 sprach sie im Plenum über die historische Bedeutung der Einführung des Frauenstimmrechts. "Es wird ohnehin ein neuer Ton mit der Teilnahme der Frau in die Verhandlungen einziehen, und wenn dieser mit der Variation beginnt, dass die Reden ruhig verlaufen, dann ist auch dies ein kleines angenehmes Nebenprodukt", sagte sie in Richtung der auf rüde Manieren spezialisierten Männer. Aber gutes Benehmen war damals nur ein Randaspekt der politischen Arbeit. "Wenn wir in diesem Saal uns umsehen", fuhr Kempf fort, "dann werden Sie vergeblich die gleichberechtigte Beteiligung der Frau suchen. (...) Da liegt die ganze politische Arbeit der staatsbürgerlichen Erziehung der Frau noch unausgeführt vor uns."

Dass wir überhaupt etwas über das parlamentarische Engagement jener Rosa Kempf wissen, die 1911 mit einer Arbeit über das "Leben der jungen Fabrikmädchen in München" promoviert hatte, verdanken wir dem Archiv des Landtags. Dort ist zum Beispiel auch ein Briefumschlag vom 31. Januar 1921 archiviert, der eine Beschwerde der Frauenrechtlerinnen Aloisia Eberle, Ellen Ammann und Klara Barth enthielt. Auf dem Stempel, auf dem das Wort Abgeordneter zu lesen ist, haben sie das Endungs-r eingeklammert und dazugeschrieben: "Kommt das von der Gleichberechtigung?"

Dass das Parlament ein eigenes Archiv unterhält, ist angesichts seiner mehr als 200-jährigen Geschichte eine zwingende Notwendigkeit. Der Landtag gründet ja auf der Verfassung vom 26. Mai 1818, die in Bayern eine Volksvertretung mit gewählten Abgeordneten ermöglichte. Am 4. Februar 1819 eröffnete König Max I. Joseph die erste Ständeversammlung, wie der Landtag bis 1848 noch hieß.

Anders als der heutige Landtag bestand die Ständeversammlung aus zwei Kammern. Dabei wurden die Mitglieder der Kammer der Abgeordneten gewählt, während die Reichsräte Sitz und Stimme in ihrer Kammer durch adeliges Geburtsrecht erhielten, aber auch durch ein hohes Amt oder durch besondere Verdienste.

In den Landtagsakten schlummert eine Geschichte mit allen Höhen und Tiefen, mit allen Freuden, Lastern und sonstigen Aspekten des Menschseins. Die Bestände besitzen einen herausragenden Wert für Forschungen zur Geschichte Bayerns. Seit 2004 werden die von 1818 bis 1934 gesammelten Akten nicht mehr im Landtag verwahrt, sondern im Bayerischen Hauptstaatsarchiv. Nun wurden dort nach langjähriger Verzeichnisarbeit die Inventarbände fertiggestellt, die einen Überblick über die Aktenlage ermöglichen. Der Bestand kann nun mit Kurzinformationen zu knapp 10 300 Akten und Bänden erschlossen werden. Für Kunstminister Markus Blume Grund genug, bei der Präsentation der Bände zu betonen, die Überlieferung des Landtags sei "ein einzigartiges Zeugnis unserer traditionsreichen bayerischen Verfassungs- und Demokratiegeschichte." Für das Schriftgut von 1946 bis heute unterhält der Landtag nach wie vor ein eigenes Archiv.

Was die von Blume angesprochene Demokratiegeschichte betrifft, so zeigen die Akten von 1933 an eine jähe Zäsur. Man kann aus dem Archiv beispielsweise die Rede des Abgeordneten Albert Roßhaupter (BVP) herausziehen, der sich in der Sitzung vom 29. April 1933 mutig und ablehnend zum Entwurf eines von den Nazis forcierten Gesetzes zur Behebung der Not des bayerischen Volkes und Staates äußerte. Nach dessen Verabschiedung war das unabhängige politische Leben in Bayern beendet. Das Volk wurde seiner demokratischen Rechte, wie sie besonders seit 1918 ausgebaut worden waren, beraubt.

"Wir fordern von jedem Regierungssystem die Achtung vor jeder ehrlichen Überzeugung", sagte Roßhaupter, der die Idee staatsbürgerlicher Freiheit und gleichmäßiger Gerechtigkeit verteidigte. "Kein Volk, am wenigsten das deutsche kann sich von diesen Leitsternen lossagen, ohne schwersten Schaden zu nehmen", trug er weitsichtig vor.

Die Akten des Landtags dokumentieren nicht nur die Diskussionen und Entscheidungen im Plenum, sondern auch die Tätigkeit der parlamentarischen Ausschüsse und damit das Zustandekommen der Plenarbeschlüsse. Eingaben und Beschwerden machen oft bedrückend deutlich, wo die Bürger der Schuh drückte. Teil der Überlieferung ist auch eine Prunkausgabe der Verfassung von 1818, auf die der König bei seinem Regierungsantritt vor beiden Kammern des Parlaments den Verfassungseid ablegte.

Bayerisches Hauptstaatsarchiv. Bayerischer Landtag. Kammer der Reichsräte und Kammer der Abgeordneten, (Bayerische Archivinventare 59/1, 59/2, 59/3, 59/4), München 2011-2021. Alle vier Bände wurden von Renate Herget und Stefan Thiery bearbeitet, jeder Band kostet 25 Euro.

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