Fünf tote und viele verletzte Fahrgäste, und dann zwei Freisprüche: „Ist also niemand schuld?“, fragte Thomas Lenz, Vorsitzender Richter am Landgericht München II am Ende des Prozesses um das Zugunglück Mitte 2022 in Garmisch-Partenkirchen. „Ist das Gerechtigkeit?“ Ein Fahrdienstleiter und ein Verantwortlicher für die Bahnanlagen in der Region Garmisch-Partenkirchen waren wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung angeklagt gewesen. Doch das Landgericht befand, die beiden seien nicht schuld an dem Unfall gewesen.
Nach Zugunglück von Garmisch-PartenkirchenBahn plant Millionenklage gegen Ex-Manager
Lesezeit: 3 Min.

Die einstigen Führungskräfte sollen Hinweisen auf serienweise marode Betonschwellen nicht konsequent nachgegangen sein. Das gilt als Signal, dass die heutige Konzernspitze aufräumen will.
Von Klaus Ott
