Badewannen-Mord:Ein zäher und schwieriger Weg zur Wahrheitsfindung

Badewannen-Mord: Für Manfred Genditzki (Mitte) begann Ende April das Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mordfall vor dem Landgericht München I. Hinter ihm betrat zu Prozessbeginn sein Rechtsanwalt Klaus Wittmann den Saal.

Für Manfred Genditzki (Mitte) begann Ende April das Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mordfall vor dem Landgericht München I. Hinter ihm betrat zu Prozessbeginn sein Rechtsanwalt Klaus Wittmann den Saal.

(Foto: Matthias Balk/dpa)

13 lange Jahre saß Manfred Genditzki womöglich unschuldig im Gefängnis. Im Wiederaufnahmeverfahren sagen nun Zeugen aus dem Umfeld der Getöteten aus. Doch immer wieder müssen sie sich korrigieren, weil ihre Erinnerungen nicht mehr zu ihren damaligen Aussagen passen.

Von Hans Holzhaider

Als Zeugin vor der 1. Strafkammer am Landgericht München I erscheint Brigitte G., 69, Inhaberin eines Frisiersalons in Rottach-Egern. Die Rentnerin Lieselotte Kortüm war fast zehn Jahre lang Kundin im Damen- und Herrensalon G. - bis sie am 28. Oktober 2008 tot in ihrer Wohnung aufgefunden wurde. Manfred Genditzki, 62, war Hausmeister in der Wohnanlage in Rottach-Egern, in der die verwitwete Lieselotte Kortüm lebte. Zweimal wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er für schuldig befunden wurde, die 87-jährige Kortüm in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. Jetzt steht er zum dritten Mal vor Gericht, weil die Zweifel an seiner Schuld so stark waren, dass die Strafkammer unter dem Vorsitz von Elisabeth Ehrl die Wiederaufnahme des Verfahrens und seine Freilassung nach mehr als 13 Jahren Haft angeordnet hat. Brigitte G. soll dem Gericht helfen, sich ein Bild von der Persönlichkeit der verstorbenen Lieselotte Kortüm zu machen.

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