Süddeutsche Zeitung

Bad Reichenhall:Wanderer am Hochstaufen unerwünscht

Grundbesitzer sperren Ausflügler aus, die von Bad Reichenhall auf den Hochstaufen wollen. Ob das alles rechtmäßig ist, daran gibt es Zweifel.

Von Matthias Köpf, Bad Reichenhall

Im Tourenportal des Alpenvereins ist der Parkplatz an der Padinger Alm immer noch als Ausgangspunkt für die beliebte Tour auf den Hochstaufen genannt. Doch schon seit einer Weile weisen Kommentare darauf hin, dass der Parkplatz mit dem Auto nicht mehr erreichbar ist. Ein Stück weiter unten versperrt eine Schranke den Weg, Schilder weisen auf "Privatgrund" hin und verbieten selbst Radlern die Durchfahrt. Mancher in Bad Reichenhall fühlt sich seither ein bisschen ausgesperrt von seinem Hausberg. Denn die vier Grundbesitzer wollen Ruhe haben dort oben - teils für sich selbst, teils auch nur für ihre Hirsche. Im Tal fragt man sich, ob das alles den Gesetzen entspricht.

Da wäre etwa das freie Betretungsrecht der Natur, das in Bayern Verfassungsrang genießt, auch hier im Wald an der Südflanke des Staufen. Einschränkungen dieses freien Betretungsrechts gibt es viele, darunter Wildruhezonen, in denen die Tiere ungestört bleiben sollen, damit sie nicht anderswo Bäume verbeißen und so den Wald schädigen. Solche Wildruhezonen müssen von den Jagdbehörden ausgewiesen werden. Im Fall der "Wildruhezone Karlstein-Ost", auf die mehrere Schilder oberhalb der Padinger Alm hinweisen, wäre die entsprechende Jagdbehörde das Landratsamt des Berchtesgadener Landes.

Doch die Schilder hat der Grundbesitzer und Revierpächter, ein Anwalt aus dem Münchner Raum, ganz ohne Jagdbehörde aufhängen lassen, und auch für den Zaun und das massive Tor, die einen größeren Teil des Waldes zum Weg hin absperren, hat er bei der Stadt Bad Reichenhall keine Baugenehmigung eingeholt. Wer sich hinter den Zaun begibt, kann damit rechnen, von Wildkameras aufgenommen und dann recht bald und recht unwirsch von einem Berufsjäger zur Rede gestellt zu werden, der in Diensten der Staatsforsten steht und nebenbei für den privaten Revierinhaber tätig ist.

Der Mann ist vom Fach und hat seine Argumente, warum die Hirsche nicht gestört werden sollen. Ein gutes Stück hinter Zaun und Tor liegt eine Hirschfütterung im Wald, die Hirsche sollen dort bleiben statt die Triebe der Bäume anzuknabbern. Spätestens hier führt der eigenmächtig abgesperrte Weg zur Fütterung tief ins Dickicht der üblichen jagdpolitischen Kämpfe.

Denn eine Hirschfütterung ist vorgeschrieben in einem Rotwildrevier wie diesem. Wie groß sie sein sollte, ist aber umstritten. Michael Nürbauer ist selbst Jäger, Umweltreferent des Reichenhaller Stadtrats sowie Mitglied der Grünen, des Bund Naturschutz und des Jagdbeirats der Regierung von Oberbayern. In seinen Augen ist die Fütterung am Staufen "eine Wildfütterung wie zu Görings Zeiten". Der Name von Hitlers "Reichsjägermeister" fällt öfter mal, wenn es um Fütterungen geht.

Nürbauer jedenfalls hält die Fütterung am Staufen für viel zu groß und hegt erklärtermaßen den Verdacht, dem "großfürstlich" auftretenden Revierinhaber gehe es vor allem darum, viele kapitale Hirsche heranzuziehen, deren Geweih mal irgendwo als Trophäe hängen wird. Das aber gefährde durch den starken Verbiss den Schutzwald an der steilen Bergflanke - und das in Zeiten von Starkregenereignissen wie neulich in Berchtesgaden. Nürbauer kritisiert eine "unzureichende Bejagung des lokal zuständigen Berufsjägers". Der habe stattdessen "sehr viel Zeit während seiner 'Nebentätigkeit' in einer Privatjagd mit dem Bau einer großen neuen Rotwildfütterung in der Nachbarschaft von wichtigen Schutzwäldern aufgewendet". In der Tat hat der Staat am Fuderheuberg Mühe mit der Schutzwaldsanierung, und unten im Ortsteil Nonn berichten Anwohner von Hirschen, die sich über ihre Obstbäume hermachen.

Der Revierinhaber hält dagegen, dass er als Jagdpächter die Fütterung erhalten müsse - und die Jagd habe er vor einigen Jahren überhaupt nur gepachtet, um den Verbiss in seinem Wald in den Griff zu bekommen. In der Regel beantrage er sogar mehr Abschüsse, als zum Schutz des Waldes vorgegeben würden. Die amtlichen Gutachten belegten seither eine Verbesserung beim Verbiss von "zu hoch" auf "tragbar". Der gegen den Willen der Stadt gesperrte Parkplatz an der Padinger Alm sei offiziell nie ein solcher gewesen, er selbst wolle nicht das Haftungsrisiko übernehmen, wenn dort ein Auto Öl verliere. Wegen der gesperrten Zufahrt hat er auch dem Alpenverein, der am Staufen das Reichenhaller Haus betreibt, in robust bis drohend formulierten Schreiben bedeutet, dass er noch mehr Störungen durch Bergsportler in seinem Wald nicht dulden will.

Die einst höchst beliebte Padinger Alm ist als Wirtshaus ohnehin seit Jahren geschlossen. Ein anderer Auswärtiger hat sie gekauft. Das Verwaltungsgericht München hat ihm soeben recht gegeben und die widerstrebende Stadt per Urteil verpflichtet, einen positiven Vorbescheid für eine Nutzungsänderung vom Wirtshaus zum Wohnhaus zu erteilen.

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Quelle:
SZ vom 04.08.2021
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