Ausstellung:Mit Brief und Siegel

Vereidigung des bayerischen Kabinetts

2018 legte Marion Kiechle (CSU) den Amtseid als Staatsministerin ab.

(Foto: Sven Hoppe/dpa)

Wodurch werden Urkunden glaubwürdig und rechtskräftig? Über eine Ausstellung in München, die Frage, ob drei Kreuze eine Unterschrift sind und warum einem bayerischen Spitzenpolitiker ein Schwur lange nachhing.

Von Hans Kratzer

Johann Wolf und Barbara Stefl, beide aus kleinbäuerlichen Verhältnissen stammend, schlossen am 16. März 1812 in Sulzbach-Rosenberg einen Ehevertrag. Dieser Vorgang wäre als historisches Ereignis kaum erwähnenswert, wenn da nicht die drei Kreuze wären, mit denen sie den Vertrag unterzeichneten. Da die Eheleute schreibunkundig waren, wurden ihre jeweils drei Kreuze vom Gerichtsschreiber amtlich beglaubigt. Die schriftlichen Handzeichen wurden damals als Ersatz für die Unterschrift tatsächlich anerkannt. Trotz der Einführung der Schulpflicht im Dezember 1802 war es mit der Schreibfähigkeit im Lande nicht zum Besten bestellt. Die in den Archiven verwahrten Briefprotokolle belegen, dass sich die Schreibkenntnisse in der bayerischen Bevölkerung erst im Laufe des 19. Jahrhunderts verbesserten. Dieser Realität wurde noch 1862 bei der Einführung des Notariats im Königreich Bayern Rechnung getragen. Das Gesetz gestand nämlich den schreibunkundigen Personen weiterhin zu, bei Rechtsgeschäften ein Handzeichen zu verwenden. Dazu war allerdings die Anwesenheit von zwei Zeugen oder eines weiteren Notars notwendig.

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