Bezahlkarte für Asylbewerber:„So wie es jetzt läuft, wird es nicht funktionieren“

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Thomas Spitzlei lehrt Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth, forscht zum Thema Existenzsicherungsrecht und hat sich zuletzt mit der verfassungsrechtlichen Bewertung der Bezahlkarte für Asylbewerber befasst. (Foto: privat)

Seit Ende Juni erhalten Asylbewerber in Bayern ihre Zuwendungen auf einer Bezahlkarte, nur 50 Euro können bar abgehoben werden. Dabei steht das Modell rechtlich auf wackeligen Füßen, sagt Thomas Spitzlei von der Universität Bayreuth. Er erwartet weitere Klagen.

Interview von Nina von Hardenberg

Die Bezahlkarte wurde in allen 96 Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgreich eingeführt, meldete die bayerische Staatsregierung Ende Juni stolz. Seither können Asylbewerber ihre staatlichen Zuwendungen nur noch dort ausgeben, wo eine Mastercard akzeptiert wird. Überweisungen und Online-Käufe sind nicht möglich, Bargeld ist auf 50 Euro begrenzt. Das soll verhindern, dass Geld ins Ausland fließt. Schon im August allerdings sah sich Innenstaatssekretär Sandro Kirchner (CSU) genötigt, das Modell zu verteidigen. Das Sozialgericht Nürnberg hatte in zwei Eilentscheidungen Geflüchteten recht gegeben, die gegen die Einschränkung durch die Karte geklagt hatten. Dem Beschluss habe eine „Sonderkonstellation“ zugrunde gelegen, teilte Kirchner mit. Das System der bayerischen Bezahlkarte als solches stünde nicht infrage. Thomas Spitzlei, Professor für Öffentliches Recht, sieht das anders. Das Bundesgesetz zur Bezahlkarte sei schlecht gemacht. Bayern müsse reagieren.

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