SozialpolitikMehr Assistenzhunde in Bayern anerkannt

Die meisten Menschen ohne Behinderung kennen nur Blindenführhunde. Doch die Tiere werden zum Beispiel auch für Diabetiker und Autisten ausgebildet.
Die meisten Menschen ohne Behinderung kennen nur Blindenführhunde. Doch die Tiere werden zum Beispiel auch für Diabetiker und Autisten ausgebildet. (Foto: Florian Peljak)

Ein Assistenzhund kann Menschen mit Behinderung im Alltag wertvolle Hilfe leisten. Daher dürfen sie auch ihre Besitzer an Orte begleiten, an denen normalerweise keine Hunde erlaubt sind.

In Bayern sind im vergangenen Jahr mehr Assistenzhunde zugelassen worden als noch 2023. Seit Inkrafttreten einer bundesweiten Verordnung zum 1. März 2023 habe man im Freistaat 270 Assistenzhunde anerkannt, teilte das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) in Bayreuth mit. Im vergangenen Jahr seien 57 Prozent mehr Tiere zugelassen worden als im ersten Jahr der Verordnung.

„Ob Blindenführhund, Signal- oder Mobilitätsassistenzhund – diese speziell ausgebildeten Tiere leisten Tag für Tag Erstaunliches und unterstützen Menschen mit Einschränkungen dabei, den Alltag zu bewältigen“, teilte ZBFS-Chef Norbert Kollmer mit. Ganz im Sinne der Inklusion dürfe Menschen mit Behinderungen der Zutritt zu bestimmten Einrichtungen nicht verweigert werden, wenn sie in Begleitung eines Assistenzhundes seien, erläuterte Kollmer. Dies gelte für alle Anlagen und Einrichtungen, die für den allgemeinen Publikumsverkehr zugänglich seien.

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Assistenzhunde sind speziell ausgebildet, um Menschen mit Behinderung im Alltag zu unterstützen. Am bekanntesten sind Hunde, die blinde Menschen begleiten. Der Hund muss eine spezielle Ausbildung durchlaufen und eine Assistenzhundeprüfung bestanden haben.

Gesetzlich geregelt ist das Thema im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Die ergänzende Assistenzhundeverordnung sieht unter anderem vor, dass Assistenzhunde einheitlich gekennzeichnet sein müssen und eine Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft einen gemeinsamen Lichtbildausweis benötigt. Assistenzhunde dürfen zum Beispiel mit in Supermärkte – auch wenn normalerweise Hunde dort nicht erlaubt sind.

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