Mordprozess gegen 19-Jährige15-Jährigen erstochen – Anklage fordert lange Jugendhaft

Die  19-Jährige Angeklagte im Landgericht Ansbach neben ihrer Verteidigerin Marion Reisenhofer (l).
Die  19-Jährige Angeklagte im Landgericht Ansbach neben ihrer Verteidigerin Marion Reisenhofer (l).
Daniel Löb/dpa

Nach einem schönen Tag am See eskaliert ein Streit unter jungen Leuten. Ein Jugendlicher wird erstochen. Was könnte auf die Angeklagte zukommen?

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Wegen Mordes an einem 15-Jährigen soll eine junge Frau nach Ansicht von Staatsanwaltschaft und Nebenklage viele Jahre Jugendhaft verbüßen müssen. Die Anklagebehörde habe eine Jugendstrafe von 14 Jahren, die Nebenklage von 15 Jahren gefordert, sagte ein Sprecher des Landgerichts Ansbach auf Nachfrage. Die Verteidigung der 19-Jährigen habe auf eine Jugendstrafe von nicht mehr als fünf Jahren wegen Totschlags plädiert. Die Kammer wird am 9. März ein Urteil verkünden.

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Der gewaltsame Tod des Jugendlichen hatte im vergangenen Sommer für große Betroffenheit gesorgt. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, den Jugendlichen an einer Bushaltestelle in der Nähe des Brombachsees in Mittelfranken mit einem Taschenmesser erstochen zu haben.

Den Ermittlungen zufolge waren die beiden zuvor in Streit geraten und hatten sich über die Straße hinweg wechselseitig beleidigt. Dabei soll die 19-Jährige den Jungen auch rassistisch beleidigt haben. Dieser hatte die deutsche und die brasilianische Staatsangehörigkeit. Aus Sicht der Ermittler war Rassismus dennoch nicht das Motiv für die Tat.

Schließlich sei die junge Frau mit ihrem Bruder über die Straße gegangen, in ihrer Hand verborgen das Taschenmesser. Der Jugendliche habe zuerst den Bruder der Angeklagten geschlagen. Dann habe diese dem Opfer wuchtig mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm das Messer in den Hals gerammt.

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