Eine Abfuhr für die Oberallgäuer Landrätin Indra Baier-Müller (Freie Wähler): Das Verwaltungsgericht Augsburg hat per Eilentscheidung das Ansinnen der Lokalpolitikerin kassiert, Biber umstandslos und ohne Prüfung des jeweiligen Falls abschießen zu lassen, wenn an überörtlichen Straßen, Bahnlinien, Fischteichen oder ähnlichen Einrichtungen Schäden durch die Tiere drohen. Damit ist die Allgemeinverfügung nichtig, die das Landratsamt Oberallgäu dazu erlassen hat. Die Aktion von Landrätin Baier-Müller war auf massive Kritik von Tier- und Naturschützern gestoßen. Sie waren zum Erlass der Allgemeinverfügung nicht einmal gehört worden. Das ist auch der Grund, warum sie von den Richtern widerrufen worden ist.
Biber sind streng geschützt. Sie dürfen nur in Ausnahmefällen getötet werden, wenn sie konkrete Schäden anrichten. Das passiert auch regelmäßig. Allerdings muss jeder Abschuss vorab geprüft werden, eine Alternative dazu muss ausgeschlossen sein. Im Freistaat leben laut Bund Naturschutz (BN) etwa 25 000 Biber. 2023 wurden demnach bayernweit 2655 Biber abgeschossen, das sind mehr als zehn Prozent der Population. Im Oberallgäu und in Kempten umfasst die Population laut BN etwa 520 Biber in 130 Revieren. 2023 wurden dort 41 Tiere getötet. Der BN fordert, dass die Einzelfall-Prüfungen beibehalten werden. Die Organisation geht nämlich von einer ernsthaften Gefahr für die Population aus, wenn noch mehr Biber abgeschossen werden – in Bayern wie im Allgäu.
Landrätin Baier-Müller ist das bisherige Verfahren zu aufwendig und zu kompliziert. Sie will in Zukunft schnell auf Konflikte mit den Nagern reagieren können, deshalb die Allgemeinverfügung. Aus ihrer Sicht geht es um „die öffentliche Sicherheit“ und „den Schutz der Menschen im Landkreis“. Als Beispiel führt sie an, dass Biber den Bahndamm auf der Strecke Sonthofen – Oberstdorf unterhöhlt hätten, was zu erheblichen Ausfällen und wirtschaftlichen Schäden geführt habe. Beim BN zeigt man sich verwundert über Baier-Müller. Weder die Bahn, noch die Straßen- und Baubehörden hätten eine solche Allgemeinverfügung gefordert oder auch nur angeregt. Im Allgäu sei eine Gefahr, die nicht auf dem Wege der Einzelfallprüfung bewältigt werden kann, offenkundig nicht vorhanden. Baier-Müller will aber nicht einlenken, sie will die Allgemeinverfügung schnell neu erlassen.