Süddeutsche Zeitung

Politik in Bayern:AfD-Logo auf Aigner-Foto montiert - Strafbefehl für Abgeordneten

Das Bild zeigt im Original Bayerns Landtagspräsidentin, die mit Schülern unter blauen Luftballons steht. Der AfD-Politiker montierte darauf das Logo seiner Partei.

Der Passauer AfD-Landtagsabgeordnete Ralf Stadler hat einen Strafbefehl des Amtsgerichts München akzeptiert. Demnach veränderte er im Juli 2019 in verleumderischer Weise ein Foto, das auf der Homepage des Landtages veröffentlicht worden war. Der Strafbefehl umfasst 60 Tagessätze, deren Höhe das Gericht nicht bekannt gab. Der Strafbefehl sei rechtskräftig, so ein Sprecher des Amtsgerichtes am Dienstag.

Das Bild zeigt im Original Landtagspräsidentin Ilse Aigner, die mit Schülern und einer Lehrerin unter blauen Luftballons steht. Auf die Ballons montierte Stadler das Logo der AfD. Dadurch sei nach Ansicht des Gerichtes der Eindruck entstanden, Aigner lasse AfD-Ballons steigen und verletze somit ihre Pflicht zur Überparteilichkeit als Landtagspräsidentin, sagte der Sprecher. Aigner hatte bei der Generalstaatsanwaltschaft München Strafantrag gestellt gegen den Abgeordneten, ein bis dahin einmaliger Vorgang. Verurteilt wurde Stadler wegen Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens, unerlaubter Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke sowie Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz.

Der dpa teilte Stadler mit, er habe auf einen Einspruch verzichtet, um das Verfahren abzuschließen und sich wieder auf wesentliche Probleme konzentrieren zu können. "Themen wie Corona oder Migration sind wichtiger als satirisch gemeinte Bilder. Trotzdem bedauere ich sehr, dass die Landtagspräsidentin Aigner die satirische Darstellung fehlinterpretierte und meine prompte Entschuldigung nicht akzeptierte." Aigner zeigte sich zufrieden mit dem Strafbefehl: "Eine solch böswillige Fotomanipulation ist eben kein schlechter Scherz, sondern ein Angriff auf die Würde des Parlaments und die Integrität meiner Person. Wer den Landtag in Person der Landtagspräsidentin verhöhnt, muss auch mit juristischen Konsequenzen rechnen."

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Quelle:
SZ vom 23.09.2020 / dpa, SZ/mmo
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